Doppelstaatsbürger: Die Ausnahme der Regel

Auftritte türkischer Politiker in Ländern der Europäischen Union haben das Thema Doppelstaatsbürgerschaften angeheizt. Hierzulande sind Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften vom Gesetz her nicht zugelassen - es sei denn, ein Elternteil stammt aus Österreich.

Eine Doppelstaatsbürgerschaft mag durchaus Vorteile haben. Eine solche in Österreich zu bekommen, ist aber äußerst schwierig. Wer eingebürgert werden will, muss nämlich nicht nur eine Staatsbürgerschaftsprüfung ablegen, sondern auch die Staatsbürgerschaft seines „alten“ Heimatlandes zurücklegen, bestätigt Gerhard Jessernig von der Kärntner Landesregierung. „Wenn wir einem Ausländer die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen, muss er vorher oder nachher seine andere Staatsbürgerschaft aufgeben.“

Das wird - größtenteils schon vor der Verleihung - auch kontrolliert, es gebe aber auch einige Länder wie die Türkei, wo es erst danach passiere. Nicht ganz auszuschließen ist aber auch, dass die bereits zurückgegebene Staatsbürgerschaft nach einigen Monaten wieder beantragt wird.

Wohnprinzip versus Abstammungsprinzip

Anders als in den USA oder Großbritannien, wo das Wohnsitzprinzip gilt und man mit der Geburt im jeweiligen Land automatisch zum Staatsbürger wird, gilt hierzulande das Abstammungsprinzip: Ist ein Elternteil aus Österreich und der zweite aus einem anderen Land, haben Kinder beide Staatsbürgerschaften. Aktuelle Zahlen, wie viele Österreicher eine Doppelstaatsbürgerschaft haben, gibt es nicht. Bei der letzten klassischen Volkszählung vor 16 Jahren haben 55.000 Personen eine Doppelstaatsbürgerschaft angegeben.

Eine Zahl, die sich in den letzten Jahren noch erhöht haben dürfte. Gerhard Jessernig: "Der Österreicher ist immer mehr im Ausland unterwegs, aus Studienzwecken oder aus beruflichen Gründen. Dadurch kommen Verbindungen mit anderen Nationen zustande, die Kinder haben dann die Doppelstaatsbürgerschaft.“

Die meisten Ausländer in Kärnten sind Deutsche

Bei jenen Menschen, die in den letzten Jahren in Kärnten eingebürgert wurden, gibt es keine Doppelstaatsbürgerschaften. Insgesamt gibt es bei den Einbürgerungen eine rückläufige Tendenz, wie die Zahlen der Statistik Austria zeigen. Wurden im Jahr 2006 in Kärnten knapp 1.300 österreichische Staatsbürgerschaften verliehen, waren es im letzten Jahr nur 315. Die meisten der rund 66.000 Nicht-Österreicher, die in Kärnten leben, kommen aus Deutschland, gefolgt von Bosniern und Slowenen.

Rund 1.300 Menschen stammen aus der Türkei. Im bevölkerungsmäßig etwa gleich großen Land Salzburg leben etwa 7.300 Menschen mit türkischen Wurzeln.

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