Vergewaltigungsvorwurf: Freispruch

Ein 26 Jahre alter Klagenfurter, dem vorgeworfen wurde, eine Arbeitskollegin vergewaltigt und erpresst zu haben, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen worden. Die Taten konnten ihm nicht nachgewiesen werden.

Verschiedener hätten die Aussagen vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer nicht sein können. Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, im Oktober 2015 eine Bekannte am gemeinsamen Arbeitsplatz während der Cafepause an die Wand gedrückt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt zu haben.

Mutmaßliches Opfer und Täter sind befreundet

Im Jänner, drei Monate später, soll es eine weitere Vergewaltigung am Arbeitsplatz gegeben haben, heißt es in der Anklage. Außerdem soll der Lagerarbeiter die Frau auch erpresst haben. Es sei um 1.000 Euro gegangen, die er haben wollte, andernfalls drohte er, dem Partner der Frau eine andere Version der Geschichte zu erzählen, nämlich, dass der Beischlaf auch von ihr gewollt worden sei.

Die beiden Beteiligten und ihre Lebenspartner sind befreundet. Sie unternehmen immer wieder zu viert etwas zusammen. Die Frau erzählte vor Gericht, sie habe gezahlt, mitb Geld, das sie von ihrem Lebensgefährten für einen Möbelkauf bekommen habe. Dann habe der Angeklagte weitere 200 Euro als Schweigegeld verlangt.

Verteidiger: Verhältnis sollte vertuscht werden

Der Verteidiger des Angeklagten schilderte den Fall ganz anders. Die Frau habe weder die Polizei, noch einen Arzt aufgesucht. Der Verteidiger lässt anklingen, dass sie mit der Anschuldigung ein Verhältnis vertuschen wolle. Ihr Freund habe eine Veränderung in ihrem Verhalten bemerkt und schon der Verdacht, dass die beide etwas miteinander haben könnten, habe dazu geführt, dass er drei Männer angeheuert habe, um den Mann zu verprügeln. Die Tat ereignete sich im April in einer Tiefgarage. Erst einige Zeit später habe die Frau von Vergewaltigung und Erpressung egesprochen. Dass der Mann schuldig ist, konnte bei der Verhandlung nicht nachgewiesen werden, deswegen gab es einen Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.