Teurer Werbegag: Parkuhren vorschriftswidrig

Die Feldkirchner Kaufmannschaft muss mehr als 2.000 als Werbegag gedachte Parkuhren einstampfen lassen. Der Grund scheint lapidar: Stunden werden nicht wie vorgeschrieben in vier sondern in fünf Segmente eingeteilt.

Der Amtsschimmel wiehert wieder. Dieses Mal in Sachen Parkuhren, die in Amtsschimmel-Deutsch bereits seit den 1960er-Jahren Parkscheiben heißen. Was den Feldkirchner Kaufleuten passiert ist, ist nämlich alles andere als ein Einzelfall. „Wir wären nicht in Österreich, wenn es hier nicht ganz genaue Vorschriften geben würde“, so ARBÖ-Verkehrsjurist Thomas Jank. „Der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang ist die Kurzparkzonenüberwachungsverordnung. Dort ist genau geregelt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat. Es steht z.B. drin, dass sie einen Zeiger haben muss. Das Ziffernblatt muss einen Durchmesser von zehn Zentimeter aufweisen. Das Design muss einen Kontrast zwischen Ziffernblatt und Hintergrund aufweisen.“

Parkuhren

ORF/Peter Matha

Grafik als Richtschnur

Es gibt in der Verordnung sogar eine eigene Grafik. Demnach soll der Zeiger die Ankunft auf eine Viertelstunde genau anzeigen können. Zwei Zeiger gelten auch noch. Aber was, wenn die Parkuhren bunt bedruckt sind? Jank: „Wenn den Anforderungen der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Genüge getan wurde - sprich der Zeiger dabei ist und die Größe halbwegs passt - dann gehe ich davon aus, dass das in Ordnung ist.“

Parkuhren

ORF/Peter Matha

Blaue Zeitanzeiger nur in Deutschland gültig

Schon öfter als die gute alte österreichische Scheibe sieht man hinter den Windschutzscheiben blaue Zeitanzeiger mit einem kleinen Sichtfenster, in dem die Ankunftszeit zu sehen ist. Diese Modelle kommen aus Deutschland und sind auch nur dort gültig - weil sie ganz anders aussehen, als in der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung vorgeschrieben ist und weil sie keine Viertelstundenunterteilung sondern eben nur eine Halbstundenunterteilung haben. „Streng juristisch gesehen entsprechen sie nicht der Verordnung und gelten nicht“, so Jank.

Parkuhren

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Blaue Scheibe ohne Viertelstunden-Einteilung

Lokalaugenschein: Viele Parkscheiben ungültig

Lokalaugenschein in einer Kurzparkzone: Mehr als die Hälfte der verwendeten Parkscheiben entsprechen nicht der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung und sind daher ungültig. Dasselbe gilt für österreichische Scheiben, so man sie in Deutschland verwendet. Thomas Jank: „Es ist mittlerweile ja schon fast so, dass man einen WIFI-Kurs braucht, um alles zu verstehen. Für den Autofahrer ist es fast schon nicht mehr möglich, den Durchblick zu behalten. Das was in Klagenfurt gilt, muss z.B. in Graz noch lange nicht gelten.“

Ankunftszettel: Ein Klagenfurter Unikum

Noch ein Kuriosum hat Jank in petto: Der Klagenfurter Ankunftszeitzettel - auf den man seine Ankunftszeit schreiben soll - auch wenn man nur schnell zum Parkautomaten geht um einen Parkschein zu holen. Jank: „Dieses Spezifikum gibt es momentan in Klagenfurt. Auch darüber ließe sich trefflich streiten, denn es gibt Sachverhalte, die einander logisch ausschließen. Das Problem ist natürlich, dass erst ein mögliches Verfahren in solchen Dingen Klarheit bringt. Es kann nicht im Sinne der Sache sein, dass man alles bis auf Adam und Eva ausjudizieren muss, sondern es sollte für den Fahrzeuglenker von vornherein klar sein was ist ok und was nicht.“

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