Betrugsprozess: Heimhelferin unschuldig

Eine 59 Jahre alte ehemalige Heimhelferin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen worden. Sie soll Geld von Sparbüchern einer 91-jährigen Klientin eingesteckt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Insgesamt war es um vier Sparbücher mit mehr als 60.000 Euro Einlagen gegangen: Der Neffe und Sachwalter der 91-Jährigen hatte die 59-Jährige belastet, ihre Wohnung durchsucht und ihre Sparbücher gestohlen zu haben. Dieser Verdacht erhärtete sich vor Gericht aber nicht, sagte Richter Manfred Herrnhofer, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Begründung: „Die 59-Jährige hatte von Beginn an zugegeben, dass sie die Sparbücher aufgelöst hat - danach hat sie das Geld laut eigener Aussage an die 91-Jährige gegeben.“ Was die Frau mit ihrem Geld tue, das sei ihre Sache, so der Richter weiter: „Man wird nicht nachvollziehen können, was damit passiert ist - auf jeden Fall hatten mehrere Leute die Möglichkeit, an das Bargeld zu kommen.“

Gericht: Dokumenetnmappe unvollständig

Wesentlich zur Entscheidung des Gerichts hatte die Dokumentationsmappe der 91-Jährigen beigetragen, die dem Gericht von dem Pflegeunternehmen zur Verfügung gestellt wurde: „Man hat ganz klar gesehen, dass diese Mappe unvollständig ist“, so Herrnhofer.

Die 59-Jährige hatte sich damit verteidigt, dass sie sich sehr wohl die Übergabe des Geldes an die 91-Jährige bestätigen hatte lassen. Diese Bestätigungen seien aber neben vielen anderen Belegen aus der Dokumentationsmappe verschwunden. „Es sind zu der Zeit viele Dinge so gelaufen, wie sie nicht laufen hätten sollen“, sagte auch der als Zeuge geladene Geschäftsführer des Pflegeunternehmens.

Geld von Hausauflösung plötzlich verschwunden

Als Zeugin hatte in der Verhandlung am Donnerstag auch die 91-jährige Klientin ausgesagt, welche die 59-Jährige belastet hatte. Sie gab an, dass sie das Geld vom Verkauf eines Hauses auf verschiedene Sparbücher verteilt in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Insgesamt sollen es 61.000 Euro gewesen sein.

„Was mit diesen Sparbüchern dann passiert ist, weiß ich nicht - die muss wer geklaut haben“, sagte die betagte Frau. Die betagte Frau leidet laut ihren Ärzten an einer mittelgradigen Demenz. Sie sagte aus, sie habe auch ihren Verwandten immer wieder großzügig Geld gegeben und die Pflegehelferin sei von ihr auch beauftragt worden, immer wieder Geldbeträge zu beheben. Dass die Pensionistin die Pflegehelferin mit einer Vollmacht zur Auflösung der Sparbücher ausgestattet haben muss, ist am Ende auch für Staatsanwältin Sandra Agnoli klar. Denn Behebungen ohne Vollmacht sind nur für Beträge unter 15.000 Euro möglich, bei den vier Behebungen hat die Pflegehelferin aber jeweils mehr als 15.000 Euro behoben und das geht nur mit einer Spezialvollmacht. Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab.

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