Körperverletzung: Vier Monate Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 16 Jahre alter Jugendlicher zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Er soll laut Anklage einen anderen Jugendlichen zusammengeschlagen und bestohlen haben.

Grund für die Gewalttat war eine Geldforderung, das wurde am Montag, im Laufe des Gerichtsverfahrens unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Pasterk und den Schöffen bald klar.

Streit um verliehenes Geld

Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer machten dazu die gleichen Angaben. Insgesamt ging es um rund 200 Euro, die der 21 Jahre alte Bruder des Angeklagtem dem Opfer im vergangenen Jahr geliehen haben soll. Monatelang zahlte der Jugendliche das Geld nicht zurück, bis der Angeklagte ihm schließlich im Schillerpark in Klagenfurt über den Weg lief.

Der 16-Jährige hielt sein späteres Opfer auf und sprach ihn auf die Schulden an. Als dieser nicht reagierte, kam es zur Schlägerei. Der 16-Jährige versetzte seinem Opfer mehrere Faustschläge ins Gesicht, bevor diesem schließlich die Flucht gelang. Bei einem nahe gelegenen Kebab-Stand alarmierte er die Polizei.

Schuldspruch wegen Körperverletzung und Nötigung

Handy, Uhr und eine Kette, die das Opfer im Zuge der Rauferei verloren hat, wurden später beim Täter gefunden. Staatsanwältin Doris Kügler ging daher zunächst von einem Raub aus. Bei der Einvernahme vor dem Richter machte das Opfer aber widersprüchliche Angaben. Auch von gefährlicher Drohung war zunächst die Rede. Beides konnte dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. Er wurde dennoch wegen Körperverletzung und Nötigung unbedingt schuldig gesprochen. Er muss vier Monate in Haft.

Der Jugendliche ist bereits zweimal einschlägig vorbestraft, in Haft absolviert er zurzeit ein Anti-Gewalt-Training. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.