Heizkostenzuschuss: Einreichfrist endet

Noch bis Montag kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Wegen des extrem strengen Winters wurde sowohl der große, als auch der kleine Heizkostenzuschuss um jeweils 50 Euro erhöht.

Den Antrag auf Heizkostenzuschuss können einkommensschwache Kärntner beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt stellen. Dem Formblatt müssen der aktuelle Einkommensnahweis oder - im Falle von Selbständigkeit - der Einkommenssteuerbescheid beigelegt werden. Der große Heizkostenzuschuss, der heuer mit der Erhöhung um 50 Euro 230 Euro ausmacht, oder der kleine Heizkostenzuschuss, bei dem heuer 160 Euro ausbezahlt werden, kann jeweils beantragt werden.

Für den großen Heizkostenzuschuss sind Alleinerzieher oder Alleinstehende mit einem Monatseinkommen von 838 Euro netto oder 1.257 Euro für Zwei-Personen-Haushalte berechtigt. Den kleinen Heizkostenzuschuss können all jene beantragen, die ein Netto-Einkommen von 1.040 Euro im Monat haben oder 1.430 Euro, wenn sie zu zweit in einem Haushalt leben.

Land übernimmt Mehrkosten

Den Heizkostenzuschuss bezahlen das Land und die Gemeinden gemeinsam. Zu den vorgesehenen Kosten von 3,3 Millionen Euro kommen durch die Nachbesserung 1,1 Millionen Euro dazu. Diese Mehrkosten werden allerdings rein aus der Landeskasse gezahlt. Das wurde Anfang Februar beschlossen.

Wer den Heizkostenzuschuss bereits ausbezahlt bekam, erhält die Erhöhung von 50 Euro automatisch nachgezahlt. Wer den Antrag erst stellt, bekommt sofort den höheren Betrag ausgestellt. Im vorigen Winter erhielten rund 21.000 Kärntner den Heizkostenzuschuss.

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