Asylwerber soll Fünfjährige missbraucht haben

Ein 20-jähriger Asylwerber aus Afghanistan ist am Freitag vor Gericht gestanden. Er soll eine 16-Jährige und eine Fünfjährige unabhängig voneinander sexuell belästigt haben. Er gestand den ersten, bestritt aber den zweiten Vorwurf.

Zu dem sexuellen Missbrauch eines kleinen Mädchens soll es laut Anklage am Abend des 14. September im Jahr 2015 in einer Asylunterkunft in Kirchbach im Gailtal gekommen sein. Dort wohnt der bisher unbescholtene Afghane mit rund 50 anderen Asylwerbern. Den Vorwurf, sich an dem knapp fünfjährigen Mädchen aus der Mongolei vergangen zu haben, streitet der Angeklagte vehement ab.

„Kind nur Handy zum Spielen gegeben“

Er verantwortet sich mit Hilfe einer Dolmetscherin vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Der Angeklagte sagte aus, er habe dem Kind lediglich sein Handy zum Spielen gegeben, es aber weder berührt, noch im Intimbereich geküsst, wie es ihm vorgeworfen wird. Der Afghane vermutet vielmehr eine Intrige der Mutter des Mädchens. Er habe mit ihr ein Verhältnis gehabt, sie wollte heiraten, aber er nicht. Nun würde sie sich rächen.

Dolmetscher für Kindesmutter nötig

Die Aussagen des Kindes bei der ersten Einvernahme durch eine Polizistin und der beim Prozess eingespielten Video-Einvernahme, die wenige Monate später durchgeführt wurde, sind nicht ganz identisch. Um hier mehr Klarheit zu bekommen, beantragte Staatsanwältin Sandra Angnoli die Ladung der Polizistin als Zeugin beantragt. Auch die Mutter des Mädchens konnte nicht befragt werden, ihre Deutschkenntnisse sind nicht ausreichend. Der Richter fragte nach, warum sie dann auf Deutsch vor der Polizei ausgesagt habe. Sie gab vor, die Frage zu verstehen.

16-Jährige in Wald gezerrt

Der zweite Vorwurf betrifft Nötigung und Körperverletzung. Bei einem Fest im Mai 2016 im Gitschtal soll der Angeklagte den Kontakt zu einer damals 16-jährigen Kärntnerin gesucht haben. Obwohl diese ihm zu verstehen gegeben habe, daran nicht interessiert zu sein, soll der Angeklagte die Jugendliche an der Hand in ein nahe gelegenes Waldstück gezerrt haben. Dabei soll das Mädchen mehrmals gestürzt sein und sich verletzt haben.

Die Verletzungen werden auch durch Befunde aus dem Krankenhaus belegt. Als die 16-Jährige und zwei Freundinnen, die hiner den beiden her auch in den Wald liefen, dem Asylwerber mehrmals sagten, er solle sie in Ruhe lassen, soll er von der Jugendlichen abgelassen haben. Diesen Vorfall bestritt der Angeklagte nicht. Es tue ihm leid, er habe wohl nicht verstanden, dass das Mädchen an dem Kontakt mit ihm nicht interessiert sei. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt worden.