Finanzamt: 30 Millionen bleiben liegen

Arbeitnehmer können sich bei der Arbeiterkammer Tipps holen, wie sie Geld vom Finanzamt zurückfordern können. An die 30 Millionen Euro bleiben jedes Jahr liegen, weil Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung verzichten.

Ab 1. März finden in allen Bezirksstellen der Arbeiterkammer wieder die „Steuerspartage“ statt. Voriges Jahr haben sich mehr als 20.000 Arbeitnehmer von der Arbeiterkammer Kärnten in Sachen Steuern beraten lassen. 300 Euro sind es im Schnitt, die jeder Arbeitnehmer an Steuerersparnis für sich herausholen kann. Im Vorjahr waren es insgesamt 5,6 Millionen Euro und damit so viel, wie noch nie.

AK: Jeder kann profitieren

Grundsätzlich gilt: Jeder kann profitieren, wenn er den Jahresausgleich macht, sagt Bernhard Sapetschnig von der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK-Kärnten. An Pensionisten wird heuer erstmals eine Negativsteuer ausbezahlt: „Diese Gruppe soll auch unbedingt den Jahresausgleich beantragen und bekommt - obwohl vorher gar keine Steuer abgeführt wurde - vom Finanzamt Geld zurück.“ Ausgenommen davon sind Bezieher der Ausgleichszulage.

Neu ist auch die antraglose Arbeitnehmerveranlagung, so Sapetschnig: „Das bedeutet, dass heuer im Juni vom Finanzamt direkt für diejenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Veranlagung für 2016 gemacht haben, direkt diese Veranlagung gemacht wird. Aber der Einzelne bekommt nicht automatisch eine Mitteilung, dass eine Gutschrift da ist. Wir empfehlen daher wenn man etwas abzuschreiben hat, wie Kirchenbeitrag, Sonderausgaben oder Werbungskosten, dass man das aktiv vorher macht.“ Die Umstellung erfolgt schrittweise. Bis das Finanzamt den Bescheid automatisch zusendet, kann es bis zu zwei Jahre dauern, sagte Sapetschnig.

Hauptpunkte: Sonderausgaben und Werbungskosten

Ein Hauptpunkt, den man geltend machen kann, sind Werbungskosten, also Aufwände, die Arbeitnehmer haben, um den Beruf ausüben zu können, sagte Sapetschnig: „Wenn man pendeln muss, wenn man einen Laptop kaufen muss und andere Arbeitsmittel oder wenn man eine Fortbildung macht. Die zweite große Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben. Das betrifft den Personenkreis, der Haus gebaut hat, der Sanierungsmaßnahmen gemacht hat mitsamt den Kirchenbeiträgen.“ Auch Kinderbetreuung kann man geltend machen, Arztrechnungen die nicht von der Kasse übernommen werden oder auch Fahrtkosten zu Therapien.

Die dritte Gruppe, die steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann, sind Menschen mit Beeinträchtigungen oder zum Beispiel Familien, die einen erhöhten Aufwand an Pflegemitteln haben.

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