Alpenverein kämpft für Eiskletterer

Der Alpenverein kämpft gegen ein Betretungsverbot für die vereisten Wasserfälle im Maltatal. Das Verbot besteht wegen einer Wildruhezone. Für die Eiskletterer und ihre Sportart ist das ein herber Schlag.

Es geht um ein Gebiet rund um die Kesselwände, das von Tourismusvertretern als Herzstück des Eisklettersports bezeichnet wird. Dort hat die Behörde auf Antrag des Grundbesitzers eine Wildruhezone verordnet. Das bedeutet, dass Eiskletterer die vereisten Wasserfälle in der Zeit zwischen Dezember und März nicht betreten dürfen. Der Alpenverein befürchtet nun, dass das Beispiel Schule machen könnte, denn österreichweit steigt die Zahl der ausgewiesenen Wildschutzgebiete.

Eisklettern Maltatal

ORF

Noch vor dem Verbot: Eiskletterer im Maltatal

Ursache für Verbot: Schäden durch Gamswild

Grundbesitzer Ulrich Maxim Zundel sagte, die Wildruhezone sei deswegen verordnet worden, weil in den letzten Jahren die Schäden durch Gamswild zugenommen hätten. " Die Schäden die in unserem Revier Maltatal/Schattseite durch Gamswild verursacht werden, haben immer weiter zugenommen haben. Das hängt auch damit zusammen, dass dort durch das Sturmtief Paula große Windwurfflächen entstanden sind. Angeschlossen daran kam es auch noch zu einer Käfer-Kalamität. Wir müssen noch die Wiederbewaldung sicher stellen."

Gemeinde Malta: Herber Schlag für Tourismus

Für die Tourismusregion ist das Betretungsverbot dort ein herber Schlag, sagte Klaus Rüscher (Liste für Malta), Bürgermeister der Gemeinde Malta und selbst Betreiber einer Gaststätte: „Für die Gemeinde Malta gibt es bereits einen großen Schaden, die Nächtigungen sind in diesem Winter um etwa ein Drittel zurück gegangen. Betriebe überlegen, ob sie im nächsten Winter überhaupt aufsperren. Was am schlimmsten ist: Wir sind auch ein Bergsteigerort, es kommen Bergsteiger aus ganz Europa zu uns zum Eisklettern und die sind erbost, weil das erste, das sie sehen, eine Verbotstafel ist.“

Alpenverein: „Ruhezone ist unerklärlich“

Der Bescheid, der das Gebiet als Ruhezone für das Wild und damit als Wildschutzgebiet ausweist, gilt vorerst bis 2020, so hat es die Bezirkshauptmannschaft nach Vorlegen mehrere wildbiologischer Gutachten und Stellungnahmen von Forsttechnikern und dem Bezirksjagdbeirat entschieden. Für Joachim Gfreiner, Vorsitzender des Alpenverein Kärnten, ist das Vorgehen unerklärlich: „Ich komme selbst aus der Forstwirtschaft, ich war 30 Jahre lang Berufsjäger, ich weiß, wovon ich spreche. Und ich weiß, dass dieses Gebiet, das jetzt als Wildruhezone ausgeschieden ist, alles andere ist, als ein besonders bevorzugter Einstand, wie es im Jagdgesetz definiert wird. Das ist schattseitig, dort gibt es in der Zeit keinen Sonnenstrahl, dort steht kein Wild, wenn dann zieht es vielleicht kurz durch.“

Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten und Wege im Alpenverein: „Da wird das Jagdgesetz von Großgrundbesitzern oder großflächig Jagdausübungsberechtigten als Instrument verwendet, um ihre Partikularinteressen durchzusetzen.“ Mit einer Petition soll nun erreicht werden, dass Interessenvertretungen wie der Alpenverein bei der Ausweisung von Wildruhezonen eine Parteienstellung bekommen. Dann könnten sie dagegen vorgehen.