Wahlbroschüre: Absetzung von Richter beantragt

Im Prozess rund um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009 am Landesgericht Klagenfurt sind am Mittwoch die ersten Zeugen einvernommen worden. Zuvor forderte die Verteidigerin von Uwe Scheuch die Absetzung des Richters.

Der Prozesstag begann mit einem Ablehnungsantrag gegen Richter Christian Liebhauser-Karl. Uwe Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger zweifelte dessen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an, weil das Verfahren gerichtsintern auf Datenträgern unter der Bezeichnung „Jubelbroschüre“ laufe.

BZÖ Wahlkampfbroschüre Prozess

APA/Gert Eggenberger

V. l. Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig

Der Schöffensenat wies den Antrag mit der Begründung ab, die Benennung erfolge ausschließlich durch die Kanzleileiterin, der Richter habe darauf keinerlei Einfluss oder Zugriffsmöglichkeit.

Der Prozess

Angeklagt sind Dörfler, derzeit FPÖ-Bundesrat, die Ex-FPÖ- und –BZÖ-Politiker Dobernig und Scheuch, BZÖ-Werber Petzner und die zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer. Die Landesbroschüre soll 2009 zu einer Werbebroschüre für das BZÖ umfunktioniert worden sein, der Schaden für das Land soll 219.000 Euro betragen.

25 Zeugen geladen

Im Anschluss werden die ersten von vorerst 25 geladenen Zeugen befragt. Der Prominenteste am Vormittag war Wilhelm Korak, heute Landtagsabgeordneter, früher Organisationsreferent des BZÖ. Die kurz vor der Landtagswahl 2009 versendete Broschüre habe er zum ersten Mal nach der Versendung in seinem Postkasten gesehen. Von Staatsanwalt Bernhard Weratschnig zu seinem Eindruck befragt, sagte Korak: „Für mich war es nicht ersichtlich, dass es eine reine BZÖ-Werbebroschüre ist.“

BZÖ Wahlkampfbroschüre Prozess

APA/Gert Eggenberger

„Kleines Präsidium entschied“

Grundsätzlich seien damals alle Wahlkampfaktivitäten vom „Kleinen Präsidium“ abgesegnet worden, von Gerhard Dörfler, Uwe und Kurt Scheuch sowie Harald Dobernig, sagte Korak. Das sei auch bei der Broschüre der Fall gewesen, zumindest habe ihm das damals die Sekretärin des Landesgeschäftsführers gesagt, so Korak. Die Frau verstarb vor wenigen Wochen. Scheuch und Dörfler bestritten das bisher vehement. Sie hätten die Broschüre nach der Versendung zum ersten Mal gesehen.

Das sagte auch jener Landesbeamte aus, der laut Druckerei den Auftrag für den Druck der Broschüre erteilt haben soll - mit dem offiziellen Auftraggeber und Rechnungsadresse „Büro Landeshauptmann Gerhard Dörfler“. Der Landesbeamte widersprach: Er habe mit der Broschüre nichts zu tun gehabt, es gebe darüber keinen sonst üblichen Akt, der Druckereiverkaufsleiter müsse etwas verwechselt haben, so der Beamte.

BZÖ Wahlkampfbroschüre Prozess

APA/Gert Eggenberger

Leyroutz schwächte eigene Anzeige ab

Zu Mittag wurde FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz als Zeuge vernommen. Er war es auch, der am 27. Februar 2009 - unmittelbar nach Versendung der Wahlbroschüre - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet hatte. Auf die Frage nach Verfeindung oder Freundschaft meinte Leyroutz, er sei mit Dobernig, Scheuch und Dörfler befreundet. Es sei damals beim Aufschlagen der Zeitung ganz klar ein „Graubereich“ bezüglich der Inserate von Regierungsmitgliedern erkennbar gewesen.

Richter Liebhauser-Karl sagte, der Zeuge schwäche jetzt seine Formulierung ab, in der damaligen Anzeige seien die Vorwürfe schärfer formuliert gewesen. Leyroutz betonte, er habe auch die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP mit gleichlautenden Formulierungen angezeigt. Damals hatte er noch gemeint, der tatsächliche Zweck der Hochglanzbroschüre sei auf den ersten Blick erkennbar gewesen, nämlich „Werbung für das BZÖ zu machen“. Er habe mit seinen scharfen Aussagen dafür sorgen wollen, dass diese Praktiken untersucht und abgestellt würden. Als Zeuge befragt, nannte Leyroutz die Anzeige „ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung“. Er habe damals auch Anzeigen gegen die SPÖ und die ÖVP eingebracht. Zu seinem ersten Eindruck über die Broschüre sagte Leyroutz, seine Sorgen wegen der Wahlwerbung von SPÖ und ÖVP seien deutlich größer gewesen.

Ex-Landesgeschäftsführer: Kein Problem gesehen

Befragt wurde am Nachmittag der ehemalige freiheitliche Landesgeschäftsführer Manfred Stromberger. Er beharrte darauf, dass es sich bei der Wahlbroschüre um kein Parteiprojekt gehandelt habe: „Für mich war das immer eine Broschüre des Landes, ich habe sie ja fix und fertig gesehen, noch zu Zeiten Jörg Haiders.“ Auf die Frage von Richter Liebhauser-Karl, ob ihm die Übereinstimmung der Broschüre mit der BZÖ-Werbelinie aufgefallen sei, meinte Stromberger: „Ja natürlich.“ Es sei auch immer klar gewesen, dass die Broschüre ein Projekt des Landes sei und von diesem bezahlt werde. Als Problem habe er das nicht gesehen, dass sehenden Auges öffentliche Gelder für ein Werbeprojekt einer Partei verwendet würden. Dass dadurch ein Schaden für die öffentliche Hand entstanden sei, könne er nicht erkennen. Die Verhandlung wurde auf Donnerstag vertagt.

Links: