Hürdenreiche Nutzung von Windenergie

In Kärnten ist es schwierig, Windenergie zu nutzen. Durch Einsprüche verzögern sich Genehmigungsverfahren jahrelang. Eine Firma ging bereits Pleite, obwohl Förderungen flossen. Laut Land Kärnten habe die Firma keinen Antrag auf Behördenverfahren gestellt.

Der von der Insolvenz betroffene Betrieb galt als förderungswürdig. Trotzdem war er nicht erfolgreich, kein einziges Windrad wurde von der Firma gebaut - mehr dazu in Windparkfirma meldet Insolvenz an. Dazu stellte Umwelt- und Energielandesrat Rolf Holub (Grüne) fest, dass das Unternehmen weder bei einer Bezirkshauptmannschaft noch bei der Landesregierung jemals einen Antrag auf Durchführung eines Behördenverfahren zur Genehmigung einer Windkraftanlage gestellt haben.

Behördenverfahren seinen lediglich für Windmesseinrichtungen durchgeführt worden. Die Windkraftanlage auf der Petzen war von der ‚Alpswind‘ beabsichtigt. Allerdings wurde das Projekt vor Erstellung der Projektunterlagen durch die Gesellschaft nicht mehr weiter verfolgt, so Holub. Ein Vertreter der betroffenen Firma wies darauf hin, dass allfällige Genehmigungsansuchen üblicherweise nicht vom Entwickler, sondern von einer eigens gegründeten Projektgesellschaft gestellt werden. Das sei auch in diesem Fall so gewesen.

Kaum Windräder im Westen

Dieser Fall erinnert an die generell schwierige Situation der Projektwerber in Kärnten, das in Sachen Windenergie weit abgeschlagen ist. Vereinfacht gesagt wird die Windenergie im Osten Österreichs genutzt, im Westen nicht. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg steht kein einziges Windrad. In Kärnten gibt es ein Windrad, ein zweites ist im Bau. In den übrigen Bundesländern werden pro Jahr in Summe 100 neue Windräder errichtet. Die IG Windkraft spricht für Kärnten von einem behördlichen Hemmschuh - mehr dazu in Kein einziges Windrad seit 2012. Die Grenze, wie weit ein Windrad sichtbar sein dürfe, sei zwar von 40 auf 25 Kilometer reduziert worden, trotzdem sei dieses Kriterium der Sichtbarkeit weltweit einzigartig.

Umweltreferent: Man muss nicht alles hinnehmen

Auf die Frage, warum die Windkraft in Kärnten nicht genutzt werden könne, sagte Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne), es gebe vielfache Einsprüche von Gegnern, die Verfahren würden jahrelang bei den Bezirkshauptmannschaften liegen. Eine Weisung des Landes zur Beschleunigung der Verfahren sei nicht möglich: „Sobald ich mich da in die Bundesverwaltung einmische, und wenn ich nur anrufe, bin ich im Amtsmissbrauch. “

Holub ließ mit einem Hinweis aufhorchen: Wäre er Projektwerber, so Holub, würde er sich das nicht gefallen lassen, etwa wenn die Behandlung eines Ansuchens ein bis zwei Jahre dauert: „Ich habe den Betreibern auch teilweise geraten, dass sie sich das strafrechtlich anschauen sollten. Wenn man Verfehlungen sieht, dann gibt es gewisse Amtshaftungen, man muss ja nicht alles hinnehmen, was in dem Land passiert.“

Größere Projekte: Land zuständig

Für die Projektwerber steht viel Geld auf dem Spiel. Die Kosten für Gutachten können in die 100.000de gehen. In Kärnten überlegen Projektwerber nun, größere Projekte einzureichen. Damit wären nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften zuständig, sondern automatisch das Land. Zur Bewilligung ist dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Hartmut Prasch, Obmann der Team Kärnten-IG im Landtag, rief in einer Aussendung am Mittwoch neuerlich dazu auf, die zahlreichen bürokratischen und behördlichen Hürden für die Schaffung von Windkraft-Projekten in Kärnten aus dem Weg zu räumen: „Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sind schleunigst zu überarbeiten und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. Ansonsten werden weiter Millioneninvestitionen in unserem Bundesland verhindert.“

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