Kalbin hinter Traktor hergezerrt: Geldstrafe

Wegen Tierquälerei ist ein 81 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte eine Kalbin an einen Traktor angebunden und über eine Straße gezerrt.

Das Tier erlitt blutende Wunden an den Läufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat drei Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Bauer wollte „stures Vieh“ auf die Weide bringen

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, gab gleich bei Prozessbeginn zu, dass er die Kalbin mit einem Strick um den Kopf hinter dem Traktor hergezogen hatte: „Das ist ein stures Vieh, wie hätte ich es sonst allein auf die Weide bringen sollen?“

Er habe zwar bemerkt, dass sich die Kalbin wehrte, er sei aber langsamer als Schritttempo gefahren, das Tier sei auch nicht hingefallen. Dass auf dem Asphalt Blutspuren waren, habe er erst später gesehen. „Ihre Kuh hat geblutet wegen Ihnen“, herrschte Richterin Barbara Baum den Angeklagten an. „Es kann sein, dass die Kuh geblutet hat. Aber die paar Tröpferln schaden ihr ja nicht“, antwortete der 81-Jährige. Die Kalbin habe sich schon bei einem Sprung über einen Weidezaun am Vortag verletzt.

Geschockter Zeuge: Kalbin brüllte

Anders lautete die Aussage eines Zeugen, der gemeinsam mit seiner Tochter in einem Auto hinter dem Traktor hergefahren war: „Ich habe den Traktor gesehen und wie die Kuh dahinter liegt. Ich habe erst gedacht, es hat einen Unfall gegeben“, sagte der Mann. Er habe in paar Mal gehupt und dem Angeklagten gedeutet, dass er stehenbleiben soll.

„Er hat dann kurz angehalten und hat gesagt, dass die Kuh ja nur nachzugeben braucht. Dann hat er wieder den Gang eingelegt und ist noch ein paar Meter weitergefahren.“ Die Kalbin habe die Vorderläufe von sich gestreckt und gebrüllt, sagte der Zeuge.

„Stimmt nicht, was Polizist angegeben hat“

„Die lügt ja wie gedruckt“, kommentierte der 81-Jährige Aussagen der Tochter des Zeugen, die ebenfalls geladen war. „Als ich den Angeklagten befragt habe, wollte er sein Unrecht nicht einsehen. Er hat mir auch noch gesagt, dass ich nichts von Viehzucht verstehe“, sagte der Polizist, der die Einvernahme durchgeführt hatte.

Auch sei die Strecke, auf welcher der Angeklagte die Kalbin gezogen hatte, nicht ein paar Schritte lang gewesen, wie der 81-Jährige beteuert hatte, sondern mindestens 50 Meter lang. Auch damit war der 81-Jährige nicht einverstanden: „Das ist nicht wahr, das stimmt nicht, was der Polizist angegeben hat!“

Richterin: Kein einziger Milderungsgrund

„Ich habe in Ihrem Fall keinen einzigen Milderungsgrund gefunden, erschwerend ist aber, dass Sie das Tier sowohl roh misshandelt, als auch gequält haben“, begründete Richterin Baum ihre Entscheidung. „Das kann ich Ihnen gleich sagen, das akzeptiere ich nicht. Das war keine Tierquälerei, das Vieh war nur stur“, sagte der Angeklagte. Staatsanwältin Daniela Zupanc erklärte Rechtsmittelverzicht.