Förderentzug wegen Kritik am Kulturreferenten?

Schriftsteller Wilhelm Kuehs soll einen Großteil der öffentlichen Förderung für seinen „Faschingskrimi“ zurückzahlen, obwohl in 5.000 Exemplaren das Landeslogo prangt. Er vermutet kritische Äußerungen über den Kulturreferenten als Ursache.

Vielleicht ist es nur ein Sturm im Wasserglas - oder eben der Anlassfall dafür, die Auszahlung von Kultursubventionen neu zu regeln. Der Wolfsberger Autor, der zuletzt vor allem mit Krimis an die Öffentlichkeit trat, soll vom Land gewährte Subventionen zurückzahlen. Kuehs, naturgemäß sauer auf die Kulturabteilung, vermutet nach diversen öffentlichen Äußerungen pro slowenische Volksgruppe eine politische Maßregelung. Er hatte das Verhalten von Kulturreferent Christian Benger (ÖVP) in Sachen Landesverfassung kritisiert.

Krimin Kuehs wer zuletzt lacht

Haymon

Der Anlassfall: „Faschingskrimi“ von Wilhelm Kuehs - mehr dazu in Kärnten-Krimi: Mord bei Faschingssitzung

Kuehs: „Habe alles gleich gemacht“

Insgesamt geht es um 1.500 Euro Förderung. Um diese Zuwendung an Steuergeld zu rechtfertigen, muss ein Fördernehmer - in diesem Fall der Autor Kuehs - Rechnungen für Ausgaben vorlegen, die der Entstehung des Buches gedient haben. Kuehs: „Wie die beiden Male zuvor waren es Tankrechnungen, Telefonrechnungen, Internetrechnungen und Rechnungen für Bücher und Büromaterial - was die beiden Male zuvor anstandslos akzeptiert wurde und jetzt plötzlich nicht. Ich habe alles gleich gemacht und jetzt soll ich das Geld zurückzahlen – das kann nicht mit rechten Dingen zugehen.“

Förderung für Spargel und Bienenfutter

Weil Rechnungen nicht akzeptiert wurden, soll Kuehs dem Land nun einen Großteil der erhaltenen Förderung, nämlich 1.275 Euro, zurückzahlen. Er vermutet, dass seine Äußerungen in Sachen Volksgruppe bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Von Seiten der Kulturabteilung gibt es dazu zwar keine offizielle Stellungsnahme, hinter vorgehaltener Hand heißt es allerdings, dass Kuehs neben Telefon- und Internetrechnungen auch nicht nachvollziehbare Rechnungen vorgelegt habe - dabei werden Rechnungen für Kontaktlinsen, Spargel und Bienenfutter ins Treffen geführt.

Also Geld zurück - oder? Kuehs jedenfalls pocht darauf, dass das Logo des Landes in 5.000 Büchern abgedruckt worden sei und das für nur 225 Euro Förderung.

Was dem Werk dienlich ist - eine Ermessenssache?

Eine Frage die sich stellt ist, wie man die Rechtmäßigkeit einer Förderung belegt. Kontaktlinsen braucht ein Autor um zu schreiben, das Internet wohl auch, auch wenn es darüber hinaus privat genutzt wird und wenn man Spargel beispielsweise für einen Verlegerbesuch braucht, könnte auch das dem Erscheinen eines Buches dienlich sein.

Das gewichtigste Argument ist aber wahrscheinlich, dass das Buch erschienen ist und die künstlerische Leistung damit vollbracht wurde. Wie also soll man vorgehen? Muss man künstlerische Arbeit mit Rechnungen belegen, die bisweilen abstrus anmuten? Oder reicht auch das vorliegende, zu Ende gebrachte künstlerische Werk? Ein schwerer Fall für die Autoren von Förderungsrichtlinien, die sich nach so einem Anlassfall wieder ans Schreiben machen könnten.

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