Sieben Monate Haft für Fußtritte in Gesicht

Ein 19 Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einem 16-Jährigen ins Gesicht getreten und ihn geschlagen, weil er sich provoziert fühlte.

Die Tat ereignete sich im September des Vorjahres. Nach einer Zechtour in Wolfsberg war der Angeklagte gemeinsam mit Bekannten auf dem Weg in eine Wohnung - auch der 16-Jährige war mit dabei. Laut Zeugenaussagen begann das spätere Opfer, die Mutter des damals 18-jährigen Angeklagten zu beleidigen. „Ich bin normalerweise nicht aggressiv, wenn ich etwas getrunken habe - nur wenn mich jemand provoziert“, sagte der 19-Jährige in seiner Vernehmung durch Richter Alfred Pasterk, der dem Schöffensenat vorsaß.

16-Jähriger erlitt Gehirn- und Augeneinblutung

Es folgte eine Rangelei, bei der der 19-Jährige seinen Kontrahenten zu Boden stieß und dem knienden 16-Jährigen gegen den Kopf trat. Als der Jugendliche danach am Boden lag, versetzte ihm der Angeklagte noch mehrere Schläge ins Gesicht. Der 16-Jährige erlitt eine Gehirnblutung und eine Augeneinblutung. „Wenn das Opfer so betrunken war und nur mehr Blödsinn geredet hat, wie Sie sagen - warum haben Sie sich so maßlos darüber geärgert?“, fragte Staatsanwalt Helmut Jamnig. „Er hat nicht aufgehört, meine Mutter zu beleidigen. Dann hat er mich auch noch gestoßen“, antwortete der 19-Jährige.

Angeklagter fühlte sich massiv provoziert

„Es ist völlig egal, welche Schuhe man trägt: Wenn man jemandem ins Gesicht tritt, dann ist es nicht nur naheliegend, sondern zu erwarten, dass das Opfer eine schwere Verletzung davonträgt“, sagte Jamnig in seinem Schlussvortrag. Dieser Ansicht war auch der Schöffensenat: Wie Pasterk in seiner Urteilsbegründung sagte, habe man aber insgesamt einen positiven Eindruck von dem 19-Jährigen. „Ihnen kommt zugute, dass Sie massiv provoziert wurden, dass Sie ein tadelloses Vorleben hatten, dass Sie geständig sind und zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre waren.“ Das Urteil, sieben Monate Haft und 1.500 Euro Geldstrafe, wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Der 19-Jährige nahm es an, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.