Balkoneinsturz: Ermittlungen eingestellt

Nach dem Balkoneinsturz in Raunach bei Feldkirchen Mitte August hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Hausbesitzer wurde getötet, sechs weitere Männer wurden teils schwer verletzt.

Ob der Bauherr, der getötet wurde, gewusst hat, dass der Balkon nur mangelhaft in der Mauer verankert ist, lässt sich nicht mehr eruieren. Bei dem Unfall Mitte August steht der 46 Jahre alte Bauherr gemeinsam mit zwei anderen Männern unterhalb der Betonplatte und wird - als diese nachgibt - von Mauerteilen und Bauschutt begraben - mehr dazu in Tödlicher Unfall: Gutachten wird erstellt.

Balkonunfall ein Toter Raunach Feldkirchen

APA/Gert Eggenberger

Gutachten schließt Überlastung aus

Ein Gutachten schließt eine Überlastung der Betonplatte, durch jene fünf Männer, die damit in die Tiefe gestürzt sind, als Unfallursache aus. Deren Gewicht hätte der Balkon aushalten müssen. Laut Bautabelle wäre eine Belastung von fünf Kilonewton pro Quadratmeter - das ist die Gewichtskraft, die auf eine Masse von fünfhundert Kilo wirkt - zulässig gewesen. Bei dem Unfall wirkte eine Kraft von nur vier Kilonewton auf die Betonplatte ein.

Für technische Mängel am Balkon kann heute ebenfalls niemand mehr zur Verantwortung gezogen werden. Die Verjährungsfrist beträgt - auch bei besonders gefährlichen Vorfällen - fünf Jahre. Der eingestürzte Balkon wurde aber bereits Mitte der 50er-Jahre an das Haus angebaut.

Auch Baumeister entlastet

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft entlastete auch den für die Renovierungsarbeiten zuständigen Baumeister. Er hatte vom Bauherren nur schriftliche Unterlagen zur Prüfung vorgelegt bekommen, in denen der Balkon noch nicht eingezeichnet war. Sein Auftrag bestand außerdem nur darin zu prüfen, ob ein Umbau möglich wäre. Eine Überprüfung vor Ort war nicht vorgesehen.

Von den Opfern hat sich keines dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen. Das ist üblich, wenn Schadenersatzklagen geplant sind. Klagen auf dem Zivilweg sind laut Staatsanwaltschaft dennoch nicht auszuschließen.