Neues Parken sorgt für Hunderte Beschwerden

Seit Montag ist in Klagenfurt die neue Parkordnung in Kraft - und sie sorgt für Verwirrung. Seit Montag laufen bei den Parkwächtern die Telefone heiß, Hunderte Menschen beschweren sich über Strafmandate.

Mit Montag ist in Klagenfurt die neue Parkverordnung in Kraft getreten. Die Kurzparkzone wurde ausgeweitet, die Parkgebühr mit 50 Cent pro halbe Stunde vereinheitlich. Außerdem kann in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone 30 Minuten gratis geparkt werden – mehr dazu in Klagenfurt: Start für neue Parkverordnung. Die Autofahrer haben sich aber offensichtlich noch nicht ganz umgestellt. Seit Montag laufen beim Österreichischen Wachdienst (ÖWD), der für die Parkraum-Überwachung zuständig ist, die Telefone heiß. Hunderte Menschen beschweren sich über Strafmandate.

Parkverordnung Klagenfurt Verwirrung

Stadt Klagenfurt

Die neue gebührenpflichtige Zone

Die neuen Regeln verwirren noch

Der ÖWD stockte mittlerweile sein Personal auf, nicht nur für die Kontrolle der ausgeweiteten Kurzparkzone sondern auch für die Beratung verunsicherter Bürger. Vor allem zwei Dinge sorgen für Verwirrung. Erstens: Die Kurzparkzone muss nicht durch eine blaue Bodenmarkierung gekennzeichnet sein. Zweitens: Das 30-Minuten-Gratis-Parken darf nicht mit einem Parkschein kombiniert werden.

Nach 30 Gratis-Minuten Parkplatz verlassen

Wer 30 Minuten gratis parkt, darf auf diesem Parkplatz dann nicht weiter gebührenpflichtig stehen bleiben. Intention des Gratisparkens sei, wieder mehr freie Parkplätze in der Stadt zu bekommen, sagt ÖWD-Leiter Peter Cech. Und deswegen darf das Gratisparken nicht mit der Parkgebühr kombiniert werden.

Wichtig ist auch, dass die Beginnzeit für das Gratisparken minutengenau angezeigt wird. Dafür reicht ein Zettel, auf dem die Ankunftszeit leserlich eingetragen wird. Wurde bereits gratis geparkt, darf das an der gleichen Stelle nicht wiederholt werden, sehr wohl aber an anderen Stellen in der Stadt.

Nicht jede Kurzparkzone hat eine blaue Linie

Für Verwirrung sorgt auch, dass nicht jede Kurzparkzone mit einer blauen Bodenmarkierung gekennzeichnet ist. Zwar sei mittlerweile bekannt, dass die Kurzparkzone ausgeweitet wurde, so Cech: „Viele Bürger haben aber noch den Irrglauben, dass sie keine Parkgebühr zahlen müssen, wenn keine blaue Linie da ist.“

Dass der Mensch ein Gewohnheitstier ist, zeigt sich etwa im Bereich des Hallenbades. Hier ist jetzt eine gebührenpflichtige Kurzparkzone, eine blaue Bodenmarkierung gibt es dennoch nicht. Bei einem Lokalaugenschein des ORF Kärnten befand sich auf der Straße vor dem Hallenbadeingang auf beinahe jedem zweiten Auto ein Strafzettel. Auf die Kurzparkzonen hingewiesen wird auf Schildern an den Stadteinfahrten und an jedem Beginn einer neuen Kurzparkzone.

Keine „Schonfrist“ für neue Regelung

Wer übrigens darauf hofft, dass die Behörden in der Anfangszeit ein Auge zudrücken, wird enttäuscht. Will man ein Strafmandat dennoch beeinspruchen, so sollte man erst einmal die Anonymverfügung nicht bezahlen. Dann wird ein Strafverfahren eingeleitet und man bekommt einen Ansprechpartner beim Magistrat Klagenfurt.

Parkgutschein ÖAMTC

ORF/Iris Hofmeister

Freiheitliche fordern Anpassung der Parkgebühren

Die Freiheitlichen in Klagenfurt sprechen sich für eine Adaptierung der Parkgebührenverordnung aus: „Die erste Stunde soll in der Innenstadt 0,50 Euro kosten und der Parkschein ist von der ersten Minute an von jedem zu lösen. Das wäre ein gerechtes vereinfachtes System", so Stadtparteiobmann Stadtrat Wolfgang Germ. Zusätzlich sollte es eine zweite Kurzparkzone geben, „um das Parken außerhalb der Innenstadt wieder attraktiver zu machen und somit der Feinstaubbelastung entgegen zu wirken“.

ÖAMTC bietet Gratis-Parkblock

Mit den Parkblöcken des ÖAMTC, die gratis am Stützpunkt Klagenfurt verfügbar sind, sind 30 Minuten kostenfreies Parken innerhalb und außerhalb des Ringes möglich. Die Ankunftszeit muss hinter der Windschutzscheibe ausgewiesen werden, idealerweise auf einem Parkblock. Parkuhren eignen sich dafür nicht, da bei diesen eine minutengenaue Ankunftszeit oftmals nicht angegeben werden kann. Auch für Nicht-ÖAMTC-Mitglieder ist der Parkblock kostnelos.

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