Pensionistentrio soll Frau missbraucht haben

Ein Mann und zwei Frauen, zwischen 60 und 66 Jahre alt, sollen eine psychisch beeinträchtigte Frau über Jahre sexuell missbraucht haben. Am Mittwoch wurden sie vor Gericht freigesprochen, weil nicht klar war, ob das Opfer die Handlungen wollte oder nicht.

Jahrelang sollen die drei Pensionisten an der heute 48-jährigen Frau sexuelle Handlungen vorgenommen haben, bei denen das Opfer auch verletzt wurde. Drei Gutachter versuchten zu klären, inwieweit die Angeklagten den möglichen Unwillen des Opfers erkennen hätten können. Letztendlich kamen sie zum Schluss, es wäre für Laien unmöglich, den geistigen Zustand der Frau einzuschätzen. Das Opfer selbst sagte weder vor dem Prozess noch in der Hauptverhandlung aus.

Frau in Betreuungseinrichtung kennengelernt

Der Fall begann vor mehr als elf Jahren. Im Jahr 2005 kam es zwischen dem späteren Opfer, einer damals 36 Jahre alten Frau, sowie dem Erstangeklagten zu sexuellen Handlungen. Die Frau leidet an einer leichten bis mittleren Intelligenzminderung sowie an Epilepsie. Der Erstangeklagte lernte die Frau über eine Bekannte kennen. Diese arbeitete damals in jener Einrichtung, in der die 36-Jährige zwischenzeitlich betreut wurde und stand am Mittwoch mit dem Pensionistenpaar vor Gericht.

Bei einigen sexuellen Handlungen war auch die Zweitangklagte, die 60 Jahre alte Parntnerin des Pensionisten, dabei. Staatsanwalt Markus Pacher sprach von teils abartigen Sexualpraktiken, die durchgeführt und noch dazu bildlich dokumentiert wurden. Auf den Bildern sind unter anderem auch die Verletzungen zu sehen, die das Opfer davon getragen hatte. Hämatome, tiefe Kratzwunden, Hautabschürfungen.

„Wollte sie nie verletzen“

Der Erstangeklagte gab vor Richter Dietmar Wassertheurer an, dass die heute 48-Jährige das so wollte. Er wollte sie nie verletzten, sie habe aber immer mehr und auch neue Sachen ausprobieren wollen, so der 65-Jährige. Nach der Anzeige im Jahr 2015 wurden von der Staatsanwaltschaft sowie vom Gericht Gutachter beauftragt, die klären sollten, inwieweit das Opfer wehrlos war und ob es für die Angeklagten erkennbar gewesen sei, dass die 48-jährige mit den Sexualpraktiken womöglich nicht einverstanden war.

„Unwille nicht klar erkennbar“

Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller, der aus dem Landesgericht Feldkirch per Videokonferenz zugeschaltet war, kam, wie auch die anderen beiden Gutachter, zum Schluss, dass es für Laien unmöglich sei, den geistigen Zustand der 48-Jährigen einzuschätzen. Haller sagte außerdem, dass dies selbst für Experten schwierig sei. Das dürfte auch der Grund für die Entscheidung des Schöffensenates gewesen sein, sie sprachen die drei Angeklagten frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.