Heulimo: Volksanwalt kritisiert Behörden

Die verbotene Heulimonade sorgt weiter für Wirbel. Die Volksanwaltschaft kritisiert die Vorgehensweise der Kärntner Behörden, sie hätten dem Hersteller widersprüchliche Auskünfte erteilt. Dieser will weiter kämpfen.

Weil Heu kein Lebensmittel ist, darf Biobauer Hannes Löschenkohl das von ihm patentierte Heukracherl und andere Heuprodukte seit Mai letzten Jahres nicht mehr verkaufen – mehr dazu in Heulimo bleibt weiter verboten. In einem Schreiben, das dem ORF vorliegt, kritisiert nun die Volksanwaltschaft das Vorgehen der Kärntner Behörden in der Causa: Beamte der Lebensmittelabteilung des Landes hätten dem Hersteller des Heukracherls widersprüchliche Auskünfte erteilt.

Heulimonade

ORF

Landtag beschäftigt sich mit Fall

Bei einem persönlichen Gespräch hätte es geheißen, dass bei einer Änderung des Namens das Produkt hergestellt werden könnte, wenige Stunden später hätte die Behörde diese Auskunft aber widerrufen und gesagt, die bloße Änderung der Namensbezeichnung sei doch nicht ausreichend. Auch eine Auflistung der Kräuter, die für das Produkt verwendet werden dürfte, hätten die Behörden mit dem Hinweis „Angaben ohne Gewähr“ erteilt. Diese Vorgangsweise, so die Volksanwaltschaft, stelle einen Missstand in der Verwaltung dar. Der Fall wird deshalb im nächsten Bericht an den Kärntner Landtag aufgenommen.

Auch Heuschnaps und Heuschokolade verboten

Der Leiter der Lebensmittelabteilung, Alfred Dutzler, nimmt dieses Schreiben der Volksanwaltschaft, wie er gegenüber dem ORF sagt, „zur Kenntnis“. Er habe bereits mehrmals eine Stellungnahme dazu abgegeben. Dass er „Angaben ohne Gewähr“ gebe, sei deshalb so, weil er kein Gutachter sei.

Eines steht für Dutzler aber außer Frage. Alle Produkte, die Heu enthalten, seien bedenklich (es geht hier um giftige Pflanzen, die auch auf Wiesen wachsen und so ins Heu geraten könnten, Anm.) deshalb sei vor wenigen Tagen auch der Heuschnaps auf einer Berghütte am Katschberg, den es dort schon seit Jahren gibt, verboten worden, ebenso eine Heuschokolade, die in Kärnten vertrieben wurde.

Löschenkohl will bis zum EU-Gerichtshof gehen

Heukracherl-Hersteller Löschenkohl fühlt sich jedenfalls durch den Bericht der Volksanwaltschaft bestätigt und will weiter für seine Limonade kämpfen. Laut seinem Gutachen sei die Limonade völlig in Ordnugn: „Mein Kracherl ist sauber und ich darf es trotzdem nicht verkaufen. Nicht ein einziger dieser Herrschaften hat ein einziges Mal meine Wiesen kontrolliert.“ Er wird jetzt mit seinem Anwalt die Vorgehensweise besprechen - und wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

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