Hauskrankenhilfe wegen Betrugs vor Gericht

Wegen schweren Betruges und Urkundenunterdrückung hat sich am Donnerstag eine 59-jährige Hauskrankenhelferin vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Sie soll 60.000 Euro von einer 91-jährigen Klientin für sich behalten haben. Es wurde vertagt.

Der Frau wird vorgeworfen, als Hauskrankenhelferin Sparbücher einer Klientin aufgelöst und das Geld - mehr als 60.000 Euro - für sich behalten zu haben. Die Frau beteuerte ihre Unschuld. Laut Aussage der mittlerweile 91-jährigen Klientin hatte die 59-Jährige ihre Wohnung durchsucht und die Sparbücher mitsamt der Losungsworte an sich genommen.

„Habe Geld der Frau übergeben“

Insgesamt geht es um vier Sparbücher, die die Angeklagte im Jahr 2014 aufgelöst haben soll. Das bestritt diese vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer auch gar nicht. Sie betonte aber, dass sie das ausschließlich auf Anweisung der Klientin getan habe: „Ich habe die entwerteten Sparbücher gemeinsam mit dem Geld der Frau übergeben.“

Dass sie das Geld übergeben habe, das habe sie sich auch immer von ihrer Klientin bestätigen lassen, sagte die Angeklagte: „Diese Bestätigungen habe ich dann an die Pflegedienstleitung übergeben, sie wurden in einer eigenen Mappe, wie es sie für jeden Klienten gibt, abgeheftet.“ „Warum haben Sie das denn nie im Ermittlungsverfahren gesagt? Sie haben sich da überhaupt nicht verantwortet“, sagte Herrnhofer. „Ich war nicht imstande, ohne meinen Anwalt etwas zu sagen“, antwortete die Frau.

Bestätigung nicht vorgewiesen

Vorweisen könne sie die Bestätigungen allerdings nicht. „Damals hat es eine interimistische Pflegedienstleitung gegeben. Der Leiter ist aber entlassen worden, dabei sind auch Unterlagen verschwunden. Ich habe mir die Mappe danach angesehen und bemerkt, dass diese nicht vollständig war“, sagte die 59-Jährige.

Was mit dem Geld passiert ist, konnte am Donnerstag nicht geklärt werden. In der Wohnung der Klientin wurde jedenfalls nichts gefunden. Laut Aussage der Angeklagten hatte die Klientin immer wieder einen Neffen finanziell unterstützt - das bestätigte auch eine 92-jährige Nachbarin, die ebenfalls als Zeugin geladen war.

Für den nächsten Prozesstag beantragte Staatsanwältin Sandra Agnoli die Ladung der aktuellen und vorherigen Vorgesetzten der Angeklagten, außerdem soll beim nächsten Termin auch die Klientin selbst aussagen - sie konnte am Donnerstag aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung kommen.