Nötigung: 17 Monate Haft für Rumänen

Bereits Anfang Jänner ist gegen ein rumänisches Brüderpaar wegen Zuhälterei verhandelt worden. Der Ältere wurde am Montag unter anderem wegen versuchter schwerer Nötigung zu 17 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Am ersten Verhandlungstag gab die frühere Lebensgefährtin des älteren der beiden Brüder aus Rumänien an, dass er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Der 33-Jährige habe sie geschlagen und mit dem Tod bedroht. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei, dass er sie ursprünglich zur Prostitution gedrängt habe, schwächte die Frau schon beim ersten Prozesstermin ab, daher der Freispruch im Zweifel vom Vorwurf der Zuhälterei - mehr dazu in Zuhälter-Prozess gegen Brüder vertagt.

Der 33 Jahre alte Mann bekannte sich nicht schuldig. Demgegenüber steht zusätzlich die Aussage eines vom Gericht als sehr glaubwürdig eingeschätzten Zeugen. Die frühere Lebensgefährtin bestätigte ebenso wie der Zeuge, ein Geschäftsführer eines einschlägigen Etablissements, dass der Angeklagte ihn bedroht und genötigt hatte. Am Telefon und via Internet soll der 33-Jährige gedroht haben, den Club des Mannes anzünden. Außerdem sei er mit dem Auto auf ihn zugefahren.

Angeklagter: Polizisten lügen

Der Angeklagte bezeichnete die Vorwürfe am Montag, wie schon in der vorangegangenen Verhandlung als Lüge und wie schon beim letzten Verhandlungstag wollte er die Verhandlungsführung von Richterin Lisa Kuschinsky nicht akzeptieren. Am Montag ging er noch weiter: Er bezeichnete auch die Aussagen der Polizistinnen des Landeskriminalamtes als unwahr. Sie hätten Zeugenaussagen verändert. Wiederholt erklärte Staatsanwältin Tina Frimmel Hesse, dass er ein weiteres Verfahren wegen Verleumdung riskiere. Die Anwältin des Angeklagten versuchte wiederholt, auf ihren Mandaten einzuwirken und ihn zu beruhigen.

Der 33-Jährige wurde zu 17 Monate Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. der Angeklagte war bereits drei Monate in Untersuchungshaft, er könnte also in Kürze auf freien Fuß kommen. Sein 27 Jahre alter Bruder war am Montag wegen Krankheit nicht vor Gericht erschienen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.