Vignetten-Kontrollen mit Feldstechern

Bei den Autofahrerclubs häufen sich Beschwerden über Vignetten-Kontrollen in Slowenien, 150 Euro Strafe werden eingehoben. Mit Feldstechern werde Jagd auf ausländische Autofahrer gemacht, kritisiert der ARBÖ.

Ein 60 Jahre alter Autofahrer aus Villach wurde Anfang der Woche nur wenige hundert Meter vor der Einreise nach Österreich gestoppt und kontrolliert. Mit einem Feldstecher hätten die slowenischen Autobahn-Kontrollorgane den Autofahrer ausgewählt, sagt er. Der Villacher musste 150 Euro Strafe bezahlen. Er hatte auf seinem Kleinbus zwar eine gültige Vignette geklebt, es war allerdings die falsche.

ARBÖ: Vorgangsweise völlig inakzeptabel

Dies sei kein Einzelfall, berichten die österreichischen Autofahrerclubs. Bei einem Lokalaugenschein habe der ARBÖ festgestellt, dass es oftmals eine Differenzierung zwischen einheimischen und ausländischen Autofahrern gebe, kritisiert Thomas Jank vom Kärntner ARBÖ: „Es wurde mit Feldstechern ganz offensichtlich Jagd auf ausländische Autofahrer gemacht.“ Diese Vorgangsweise sei völlig inakzeptabel.

Verwirrende Regelung

Bei dem Villacher bemängelten die Kontrollorgane, dass für Kleinbusse nicht die 2a-Vignette, sondern die 2b Vignette nötig sei. In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen. Kleinere Nutzfahrzeuge, bei denen die vordere Achsenhöhe weniger als 1,30 Meter beträgt, brauchen hingegen nur eine 2a-Vignette. Die Autofahrerclubs raten, sich vor der Reise nach Slowenien zu erkundigen, welche Vignette benötigt wird.

Slowenische Vignette 2017

https://www.slovenia.info

Diese drei Vigentten-Typen werden auf der Homepage der slowenischen Tourismusinformation angezeigt

Rechnung unbedingt aufbewahren

Von den slowenischen Kontrollorganen wird oft auch die Rechnung der Mautvignette verlangt. Das sei gesetzlich jedoch nicht genau geregelt bzw. auch in den Informationen, die die slowenische Autobahngesellschaft zur Verfügung stelle, nicht genau ersichtlich, sagt Jank. Sich auf einen Rechtsstreit in Slowenien einzulassen, sei wenig sinnvoll. Der Autofahrerklub rät deswegen, den Kaufbeleg immer mitzunehmen: „Ob das im Sinne des slowenischen Gesetzgebers wirklich zwingend notwendig ist, wissen wir nicht. Aber es ist auf jeden Fall sinnvoll.“

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