Prostituierte wegen Betrugs verurteilt

Weil sie unter anderem Notstandshilfe bezog und nicht meldete, dass sie als Prostituierte arbeitete, ist eine 29 Jahre alte Villacherin zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihren Ex-Freund beschuldigte sie, sie gezwungen zu haben, die Vorwürfe ließ sie dann aber fallen.

Die Frau beschuldigte den Vater eines ihrer Kinder, sie zur illegalen Prostitution gezwungen und mit Nacktfotos genötigt zu haben. Vor Gericht zog die Frau ihre Aussage dann aber wieder zurück. Der 35 Jahre alte Wolfsberger wurde frei gesprochen. Das Verfahren am Landesgericht Klagenfurt dauert nur kurz, dennoch versuchte sein Verteidiger, den 35-Jährigen ins rechte Licht zu rücken.

Kinder schliefen im Nebenzimmer

Sein Mandant hätte seiner Ex-Freundin immer ausreden wollen, sich zu prostituieren. Dass er die Schäferstündchen gefilmt habe, gab er zu. Aber nur deshalb, weil ihn die 29-Jährige darum gebeten habe. Damit wollte sie sich und ihre Kinder, eine sieben Jahre alte Tochter und einen neun Jahre alten Sohn zu beschützen, die im angrenzenden Zimmer schliefen.

Freier hätte er nie angeworben, das hätte die Ex-Freundin selbst auf einschlägigen Seiten gemacht, so der 35-Jährige vor Richter Dietmar Wassertheurer. Dieser sprach den Angeklagten schließlich frei. Da die Aussage der Ex-Freundin nicht verwertbar ist, können die Vorwürfe des Zuführens zur Prostitution und die Nötigung nicht belegt werden. Er haben nichts gegen den Mann in der Hand, so auch Staatsanwalt Marcus Pacher.

Zu Unrecht Notstandshilfe bezogen

Ein gerichtliches Nachspiel hat der Fall jedoch für die Frau. Sie hatte während des Tatzeitraumes von einem Jahr beim AMS Nostandshilfe bezogen. Weil sie das Einkommen aus der Prostitution gegenüber dem AMS verschwiegen hatte, muss sie nun 17.000 Euro an das AMS zurückzahlen. Zu dem schweren Betrug bekannte sich die Villacherin schuldig, ebenso wie zu einer Körperverletzung und beharrlichen Verfolgung.

Laut Anklage soll die 29-Jährige die neue Freundin ihres ehemaligen Lebensgefährtin gestalkt und aus Eifersucht getreten haben. Die Villacherin, die bereits vorbestraft ist, wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Freispruch und das Urteil sind nicht rechtskräftig.