Volksanwalt: Missstände in Psychiatrie

Die Volksanwaltschaft kritisiert den Umgang mit psychisch Kranken in Kärnten. Laut Volksanwalt Günther Kräuter ist die Unterbringung in Zentren für psychosoziale Rehabilitation mangelhaft. Es werde oft gegen das Chancengleichheitsgesetz verstoßen.

In Kärnten gibt es laut Kräuter rund 30 Zentren für psychosoziale Rehabilitation, in denen an die 700 Menschen untergebracht sind. Die Strukturierung des Alltags orientiere sich dabei meist nicht an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner. Oft hätten sie keinen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation, betonte Kräuter am Dienstag vor Journalisten.

Das bemühte, aber oft überforderte Betreuungspersonal verfüge meist über keine psychosoziale, psychiatrische oder therapeutische Ausbildung, wie die Expertenkommission festgestellt habe. Die Betroffenen würden vielfach von Leistungen, die ihnen nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz gebühren, ausgeschlossen bleiben.

Appell an Land: Betreuung optimieren

Kräuter meinte, er habe natürlich Verständnis dafür, dass die Umstellung auf eine zeitgemäße Betreuung die Kosten verdoppeln würde. Es sei auch positiv zu vermerken, dass bei der Entwicklung des Kärntner Landesetappenplans die Defizite ebenfalls festgestellt worden und Reformen eingeplant seien.

Missstände in der Menschenrechtssituation müssten aber nichtsdestoweniger aufgezeigt werden, das sei die Aufgabe der Volksanwaltschaft. Das Land werde daher aufgefordert, das Kärntner Chancengleichheitsgesetz auch auf diese psychosozialen Einrichtungen auszuweiten, so Kräuter.

Prettner: Gewachsenes Strukturproblem

Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte zur Kritik, es handle sich um ein seit 30 Jahren gewachsenes Strukturproblem. Das könne nicht kurzfristig gelöst werden, es brauche durchdachte, ehrliche und nachhaltige Maßnahmen. Man habe mit einzelnen Maßnahmen bereits begonnen, so werde es einen neuen Psychiatrieplan mit einem eigenen Psychiatrie-Koordinator geben. Auch der Zuweisungsmodus sei geändert worden. Es gebe individuelle Pläne, bei denen eine Rückkehr in das gewohnte Leben möglich sei.

Behindertenanwältin will Gesetzesänderung

Die Behindertenanwältin Kärntens, Isabella Scheiflinger, sagte in einer Aussendung, sie teile die Kritik des Volksanwalts und begrüße die Pläne der Sozialreferentin. Ein wesentlicher Schritt sei aber eine schon lange geforderte Gesetzesänderung auf Landesebene, damit alle alle behindertenspezifischen Leistungen auch für Menschen mit psychischen Behinderungen bzw. Erkrankungen ebenfalls im Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) verankert werden.

Damit wäre auch die Ungleichbehandlung von Leistungen für die Menschen mit psychischen Behinderungen beendet, so Scheiflinger. Bei der Pressekonferenz angesprochene Mehrkosten von 14 Mio. Euro dadurch könne sie nicht nachvollziehen. Es werde zwar mehr kosten, aber dies könne man mit einem Stufenplan abfedern.

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