Feuerwehreinsatz wegen Fehlalarm ist teurer

Die Kosten für Fehlalarme in Betrieben mit einer Brandmeldeanlage sind seit heuer empfindlich gestiegen. Wenn die Feuerwehr ohne Ernstfall ausrücken muss, muss der Betrieb fast 350 Euro an die Gemeinde überweisen.

Solche Fehlalarme werden nur größeren Betrieben verrechnet, denen das Gesetz Brandmeldeanlagen vorschreibt. Fehlalarme von Heimrauchmeldern führen zu keiner Kostenpflicht. Schlägt ein Brandmelder in einem großen Betrieb an, wird ein Alarm direkt in der Landesalarm- und Warnzentrale ausgelöst. Diese schickt sofort die örtlichen Feuerwehren los, auch wenn ein technischer Fehler in der Anlage für den Alarm verantwortlich ist oder der Rauchmelder Staub in der Luft mit Rauch verwechselt hat.

Inflationsabgeltung für die letzten sieben Jahre

Einen solchen Fehlalarm kann die Gemeinde dem Betrieb verrechnen. Bisher waren es pauschal 242 Euro. Mit der neuen Tarifordnung wurde der Betrag auf 348 Euro angehoben, das ist eine Steigerung von über 40 Prozent. Mit der Erhöhung wurde in Kärnten die Tarifordnung des Bundesfeuerwehrverbandes übernommen. Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin sagte, ein Teil dieser Erhöhung sei die Anpassung an die Inflation der letzten sieben Jahre. Etwa die Hälfte der Erhöhung sei aber auch auf den jährlichen Anstieg der Einsätze zurück zu führen, heißt es vom Bundesfeuerwehrverband. Außerdem sollen die Betriebe auch „zur guten Wartung“ ihrer Brandmelde-Anlagen erzogen werden, hieß es.

In Klagenfurt, mit der Berufsfeuerwehr, gelten vorerst noch andere Tarife. Muss nur ein Einsatzfahrzeug ausrücken, zahlt man 280 Euro. Fährt der gesamte Bereitschaftszug mit Drehleiter und Co. aus, sind es 520 Euro. Fast die Hälfte aller Fehlalarme wegen nicht richtig funktionierender Brandmeldeanlagen, nämlich rund 850, gibt es in Klagenfurt. Im restlichen Bundesland müssen die freiwilligen Feuerwehren etwa 1.000 Mal pro Jahr zu solchen Fehlalarmen ausrücken.