Kind Bein gebrochen: Zehn Monate Haft

Ein 31-jähriger Mann aus Ghana ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll seiner Tochter ein Bein gebrochen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verfahren um Missbrauch in der Familie des Mannes aus Ghana laufen schon seit Jahren. Zwei seiner Kinder soll er ein Bein gebrochen und ein weiteres Kind am Kopf verletzt haben, in einem Fall wurde der Mann im letzten Jahr schuldig gesprochen. Schon 2011 wurde die damals fünf Monate alte Tochter des Angeklagten mit einem gebrochenen Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht. Vor einem Jahr wurde der Vater im Zweifel freigesprochen - Kinder misshandelt: Freispruch im Zweifel.

Dieser Freispruch wurde nach einer Nichtigkeitsbeschwerde von Staatsanwalt Marcus Pacher teilweise aufgehoben, am Freitag musste sich der Mann deswegen erneut vor Gericht verantworten.

Ein Freispruch, eine Verurteilung

Im Juni 2013 wurde beim damals acht Monate alten Sohn des Mannes ebenfalls ein Oberschenkelbruch festgestellt. In diesem Fall wurde der Mann letztes Jahr rechtskräftig freigesprochen. Der Bub war von Geburt an beeinträchtigt und starb im Jahr 2014 an den Folgen seiner Behinderung. Vor Gericht stand der Mann auch, weil er seinen vierjährigen Sohn Schnittverletzungen am Kopf zugefügt hatte. Der Vater hatte dem Kind mit einer Haarschneidemaschine ohne schützenden Aufsatz die Haare geschnitten. Diesen Vorwurf sah das Gericht als erwiesen an, der Mann wurde deswegen im Vorjahr rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt.

Gerichtsmedizinerin: Eindeutig Gewalteinwirkung

Wie schon bei der ersten Verhandlung betonte die Sachverständige, Regina Gatternig, auch am Freitag, dass sich das Mädchen nicht selbst verletzt haben konnte. Der Mann hatte vor Gericht angegeben, seine Kinder hätten sich mit den Füßen zwischen den Stäben ihres Gitterbettes verhakt und sich so die Oberschenkel gebrochen. Die Gerichtsmedizinerin sagte aber aus, dass als Ursache für den Bruch nur eine Gewalteinwirkung in Frage komme. „Es hat sich dabei um einen Wulstbruch gehandelt, das ist einer der häufigsten Brüche bei Kindesmisshandlungen“, so Gatternig. Möglich sei etwa, dass das Kind hart auf den Boden gestellt worden sei.

Für Staatsanwalt Marcus Pacher kam nur der Kindesvater als Täter in Frage. Die Mutter der Kinder hatte bei ihrer ersten Aussage bei der Kriminalpolizei ausgesagt, sie sei erst zu dem Kind gekommen, als es schon geweint habe. Sie habe also gar nicht sehen können, was der Vater zuvor mit dem Baby getan habe. Verteidiger Robert Kugler sagte, das medizinische Gutachten sei zwar nachvollziehbar. Das beweise aber noch lange nicht, dass sein Mandant das Kind verletzt habe. Außerdem stehe der genaue Tatzeitpunkt nicht fest, auch fehle das Motiv.

Angeklagter: „Ich war es nicht“

„Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund“, machte Richter Gernot Kugi den Angeklagten aufmerksam. Der blieb aber bei seiner Aussage: „Ich war es nicht. Seit wir das Kinderbett gewechselt haben, ist dem Mädchen nie mehr was passiert.“ Der Richter sah die Schuld des Mannes schließlich als bewiesen an. In seiner Urteilsbegründung verwies Kugi auf das „eindeutige medizinische Gutachten“ und auch auf die Aussage der Kindesmutter. Für ihn bestehe kein Zweifel, dass der Mann zu einer solchen Tat fähig ist, das zeige auch schon die Verletzung seines Sohnes mit der Haarschneidmaschine.

Verteidiger meldet Berufung an

Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 720 Euro. Der 31-Jährige muss also nicht in das Gefängnis, wenn er sich in den nächsten drei Jahren nichts zu Schulden kommen lässt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Verteidiger meldete Berufung an. Das Oberlandesgericht Graz muss nun über die Berufung des Angeklagten entscheiden.

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