Wietersdorfer: Termin für Zivilprozess fix

Vor zwei Jahren ist der HCB-Skandal im Görtschitztal bekannt geworden. Ende Jänner beginnt am Landesgericht Klagenfurt der erste Zivilprozess. Die Wietersdorfer Zementwerke wiesen am Donnerstag eine Schädigung der Wälder durch das HCB zurück.

Die Wietersdorfer Zementwerke reagierten am Freitag öffentlich auf diverse Klagen von Bevölkerung und Waldbesitzern aus dem Görtschitztal. Konkret geht es um mögliche Schäden infolge des HCB-Skandals. Im Zementwerk sollte ursprünglich der gesamte mit dem Umweltgift HCB belastete Blaukalk aus der Deponie der Donau Chemie AG in Brückl verbrannt werden, nach Bekanntwerden überhöhter Giftwerte wurde das Projekt aber gestoppt.

Drei Klagen liegen vor

Hohe Werte von HCB wurden im Boden, in Tierfutter und Lebensmittel sowie im Blut der Bevölkerung entdeckt. Die Vorwürfe betreffen die Republik Österreich, die Donau Chemie und die Wietersdorfer und Peggauer Zementwerke. Die letzten Klagen langten diese Woche im Werk ein, sagte Geschäftsführer Wolfgang Mayr-Knoch: „Wir haben drei Klagen im Haus, zwei betreffen den Wald und eine von Menschen, die glauben, psychisch belastet zu sein bzw. geht es auch um Wertminderung von Grundstücken.“

Ende Jänner starte der erste Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt. Das bestätigte am Samstagnnachmittag Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Zwei Waldbesitzer aus dem Görtschitztal klagen die Wietersdorfer Zementwerke, die Donau Chemie und die Republik Österreich auf Schadenersatz. Sie begründen das mit der angeblichen Schädigung von Pilzen, die für die Gesundheit des Waldes aber sehr wichtig seien.

Hitze soll Baumwachstum verzögert haben

HCB ist ein Fungizit, es tötet also Pilze. Eine bestimmte Art davon kann aber den Zuwachs im Wald fördern, weil Pilze und Baumwurzeln eine Symbiose eingehen. In der Klage sind HCB-Messwerte und die Jahresringe, die den Wachstumsrückgang im Jahr 2015 belegen, angeführt.

Die Wietersdorfer Zementwerke engagierten nun mit Martin Kühnert, einem Ziviltechniker für die Forstwirtschaft, ihren eigenen Experten. Er kam zu niedrigeren Messwerten als jene von Rechtsanwalt Wolfgang List, der die Kläger vertritt. Kühnert sagte, im Sommer 2015 war es extrem trocken. Er kommt daher zum Schluss, die vom Kläger geltend gemachten Zuwachsverluste seien auf natürlich Gründe und nicht auf HCB zurückzuführen.

Die HCB-Gehalte im Auflagehumus sowie im Waldboden liegen überall in einem Bereich, der beispielsweise in Deutschland zur üblich auftretenden Hintergrundbelastung gerechnet werde, sagte Kühnert. Auch in Bezug auf Dioxine und Quecksilber seien keine erhöhten Gehalte im Einflussbereich des Werkes gefunden worden: „Es gibt keinerlei Hinweise auf nachteilige Einflüsse der gemessenen HCB-Werte auf Mykorrhizapilze“.

Mit langem Rechtsstreit wird gerechnet

Die Wieterdorfer rechnen nun mit einem Rechtsstreit der sich zehn Jahre hinziehen könnte, so Mayr-Knoch. Vor Gericht werde es sicherlich eine Gutachterauseinandersetzung sein. Die Messewerte der Wietersdorfer seien von akkreditierten Instituten gemessen worden, so Mayr-Knoch.

Unterdessen wird im Werk weiter in die Umwelt investiert, allein zehn Millionen Euro in die Nachverbrennung, die mit Jahresende in Betrieb gehen wird. Wäre sie vor der Blaukalk-Verbrennung gebaut worden, hätte es nie zu der hohen Belastung mit dem Umweltgift HCB kommen können. Wer letztlich wie viel dafür zahlen wird und wer strafrechtlich verantwortlich gemacht wird, werden vermutlich die Richter entscheiden.

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