Vogelgrippe: Tiere müssen in die Ställe

Ab Montag muss jegliches Geflügel im Stall untergebracht werden, betroffen sind auch private Halter. Nach Fällen von Vogelgrippe in Europa sei dies laut Agrarlandesrat Christian Benger (ÖVP) die einzig mögliche Vorsorge.

Zusätzlich laufe laut Benger ein engmaschiges Monitoring. Es gebe einen Krisenplan, der sofort in Aktion trete, wenn in Kärnten ein Fall von Vogelgrippe auftritt. Jeder, der im Freien tätig sei sowie Geflügelbauern sollen rund um ihre Höfe auf tote Wildvögel achten und diese bei der Bezirkshauptmannschaft oder in der Veterinärbehörde des Landes melden. Zuletzt war das vor acht Jahren der Fall. Holger Remer, Kärntens Landesveterinär, sagte, Freilandhaltung sei nicht mehr möglich. Volieren müssen überdacht werden, damit Wildvögel keinen Kontakt bekommen. 400 Vogelgrippefälle in Europa seien bei Nutzgeflügel und 350 Fälle bei Wildgeflügel aufgetreten.

Huhn Hühner Stallpflicht

ORF/Angela Ellersdorfer-Truntschnig

Für Biobauern, die ihr Geflügel im Freien halten müssen, werde es Ausnahmen geben, so Remer. Er rechnet damit, dass die Stallpflicht bis zum Sommer andauern werde.

Auf tote Wildvögel achten

Werde ein toter Wildvogel in Kärnten gefunden, erfolge eine sofortige Untersuchung. Bestätige sich eine Vogelgrippediagnose, laufe der Krisenplan an. Wenn Vogelgrippefall in einem Betrieb auftritt, muss der Betrieb gänzlich geräumt und im Anschluss desinfiziert werden. Es wird um den Betrieb eine Sperrzone in einem Umkreis von drei Kilometern errichtet. Hausgeflügel sollte keinesfalls das Wasser zu trinken bekommen, zu dem Wildvögel Zugang haben, so Benger.

In Kärnten gibt es 460.000 Legehennen in 133 Betrieben. Weiters gibt es 2,3 Millionen Masthühner-Plätze in 125 Betrieben. Putenhalter gibt es 28 mit 250.000 Plätzen für Mast-Puten. Nicht erfasst sind die alle jene, die Geflügel zur Selbstversorgung halten. Auch für sie gilt die Stallpflicht.