Das bringt das Jahr 2017

Das neue Jahr 2017 bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich. Vor allem die Autofahrer müssen sich auf zahlreiche Vorschriften einstellen, aber auch bei der Kinderbetreuung, beim Erben und Häuselbauen gibt es Neuigkeiten.

Die Liste der Veränderungen, auf die sich die heimische Autofahrer im Laufe des nächsten Jahres einstellen müssen, ist lang. Was die Lenker wohl am stärksten treffen wird, sind die neuen Bestimmungen bei den Radarfotos, sagte Thomas Jank vom ARBÖ Kärnten: „Es ist so, dass nicht nur die Geschwindkeitsübertretung per se geahndet wird, sondern auch andere Delikte wie Telefonieren am Steuer oder nicht angegurtete, richtig verwahrte Kinder. Das heißt, mit einem Tatbestand kann man dann gleich mehrere Delikte verwirklichen.“ Damit erhöhen sich natürlich auch die Strafen.

Wegfahrsperre für Alkolenker

Alkolenkern, denen der Führerschein abgenommen worden ist, bekommen diesen früher zurück - aber nur, wenn sie in ihrem Auto sogenannte „Alkolocks“ installieren, also eine Art Wegfahrsperre, die aktiviert wird, wenn ein alkoholisierter Lenker das Auto in Betrieb nehmen will. Eine Reihe von Veränderungen gibt es auch bei der Elektromobilität, so Jank. „Die Sichtbarste wird sein, dass es künftig bei Elektroautos grüne Kennzeichentafeln geben wird. Es gibt aber auch eine Vielzahl an Prämien und Vergünstigungen, die aber nach Bundesländern und Kommunen unterschiedlich sein werden. Für Führerscheinneulinge wird die Probezeit ab 1. Juli von zwei auf drei Jahre verlängert.“

Einkommensunabhängiges Kindergeld neu geregelt

Neu gestaltet wird das Kinderbetreuungsgeld und zwar die einkommensunabhängige Variante, auf die alle Eltern Anspruch haben - ungeachtet dessen, ob die Mutter vor der Geburt einer Arbeit nachgegangen ist, oder nicht. Für Kinder, die ab dem 1. März geboren werden, gibt es das neue Kindergeld-Konto mit einem Fixbetrag, sagte Michaela Eigner-Pichler von der Arbeiterkammer Kärnten. Das sind 12.300 Euro für einen Elternteil. Wenn sich Mutter und Vater die Betreuung teilen, sind es 15.400 Euro – aufgeteilt auf 12 bis 28 Monate nach der Geburt des Kindes. „Weiters wird der sogenannte Papamonat eingeführt und der Familienzeitbonus. Entschließen sich Eltern dazu, die Kinderbetreuung zu annähernd gleichen Teilen aufzuteilen, dann gibt es pro Elternteil 500 Euro.“

Anspruch auf dieses pauschale Kinderbetreuungsgeld haben alle Eltern, die für ihr Kind Kinderbeihilfe beziehen. Unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht.

Neues Erbrecht und Änderungen am Bau

Neu Zeiten brechen auch beim Erben an. Künftig sind Lebensgefährten erbberechtigt, auch wenn es kein Testament gibt, nämlich dann wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat. Bisher ist das Vermögen dem Staat zugefallen. Angehörige, die den Verstorbenen pflegen, werden gegenüber den anderen Angehörigen bevorzugt. Für den gesamten Baubereich treten ab 1. Jänner geänderte Haftungsbestimmungen in Kraft: Wenn Bauarbeiter aus anderen EU-Ländern von ihren Arbeitgebern zu wenig Lohn erhalten, können künftig die Bauherren haftbar gemacht werden. Das gilt nicht nur für Unternehmer, sondern für jeden Häuslbauer.

Beim Thema Mindestsicherung lässt eine österreichweite einheitliche Regelung - trotz monatelanger Verhandlungen - weiter auf sich warten. Es bleibt also bei neun Landesgesetzen mit unterschiedlich hohen Beträgen. In Kärnten werden derzeit maximal 838 Euro pro Person und Monat ausbezahlt.