Heulimo bleibt weiter verboten

Vor rund einem halben Jahr ist dem Krappfelder Landwirt Hannes Löschenkohl die Produktion von Heulimo verboten worden. Es könnten giftige Pflanzen im Heu und somit im Produkt sein. Trotz vieler Gutachten bleibt es beim Verbot.

In Deutschland dürfen Lebensmittel aus Heu ohne Einschränkungen produziert werden, in Österreich ist das verboten, weil hierzulande Heu kein Lebensmittel, sondern ein Futtermittel ist. Eine EU, zwei Länder, zwei Gesetze. Hannes Löschenkohl kann das nicht verstehen. Durch das Produktionsverbot für seine Heulimonade erlitt er einen massiven wirtschaftlichen Schaden - mehr dazu in Heu-Konsum könnte gefährlich sein (kaernten.ORF.at; 17.5.2016).

Wiese Mannsbergboden

ORF

Die Lebensmittelsicherheit des Landes Kärnten fand keine Giftpflanzen in dem verwendeten Heu, sagte Löschenkohl: „Das ist reine Beamtenwillkür nach meiner Sicht.“ Von den zuständigen Beamten hieß es dazu, es gebe sicher keine Schlechterstellung von Löschenkohl.

Löschenkohl wurde beauftragt, private Gutachten einzuholen. Auch diese Sachverständigen hätten keine Giftpflanzen, wie zum Beispiel die Herbstzeitlose auf den Wiesen am Krappfeld gefunden, so Löschenkohl. Es ist ein Verbreitungskatalog, es gebe ein kleines Fleckchen, wo sie vorkommen könnte. Auf seinem Hof gebe es nachweislich aber keine.

Das Land Kärnten bleibt dennoch dabei: Lebensmittel aus Heu seien in Österreich verboten, da die theoretische Gefahr bestehe, dass auch Giftpflanzen beigemischt seien. Es gehe um die Sicherheit der Konsumenten. Dass aber in Österreich Lebensmittel aus Heu in Umlauf sind, können sich die Behörden nur so erklären, dass diese Produkte in Deutschland oder speziell in Bayern hergestellt wurden und hier dann vertrieben werden dürfen.

„Andere Produkte gibt es sehr wohl“

Löschenkohl sagte, es gebe sehr wohl regionale Produkte aus heimischem Heu, wo es seiner Meinung nach keine Kontrollen gebe. Es sei die Heusuppe eine lokale Spezialität, auch auf den Almen kriegt man Heublumensuppe oder Lammbraten in Heukruste. Sollte bekannt werden, dass andere Betriebe auch Lebensmittel aus österreichischen Heu vertreiben, werde auch dies untersagt, hieß es auf Nachfrage beim Land Kärnten. Sein Heu nach Deutschland zu bringen, dort zu Limonade zu verarbeiten und dann in Österreich zu vertreiben, kommt für den Biobauern nicht in Frage.

Verwaltungsstrafverfahren eingestellt

Ein Verwaltungsstrafverfahren, im Zuge dessen Löschenkohl rund 1.000 Euro Strafen hätte zahlen sollen, wurde eingestellt. Nicht geklärt ist aber weiterhin die Frage, ob das Heuprodukt nun gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verstößt oder nicht. Der Anwalt Löschenkohls wandte sich auch an die Volksanwaltschaft.

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