Hypo-Sonderdividende: Ermittlungen eingestellt

50 Millionen euro Sonderdividende flossen beim Verkauf der Hypo-Bank an die BayernLB, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellte die Ermittlungen nun endgültig ein. Die Heta wird beantragen, den Zivilprozess neu aufzurollen.

50 Millionen Euro flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteilezum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre - die Landesholding, die Hypo Burgenland und damit indirekt die Grazer Wechselseite Versicherung (GraWe), die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Neben den vier Aktionären wurden von der Hypo auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer geklagt.

Im Juli 2014 schlossen die Bank Burgenland bzw. deren Eigentümerin GraWe und die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung einen Vergleich mit der Hypo. Die GraWe zahlte 17,5 Mio. Euro, womit auch Ederer und Grigg aus dem Schneider waren. Die Mitarbeiter Privatstiftung erkannte einen Anspruch der Hypo in der Höhe von 1,575 Mio. Euro an.

Zivilprozess wurde unterbrochen

Offen ist, ob der Zivilprozess in dieser Causa, der im Dezember 2014 unterbrochen worden ist, wieder aufgenommen wird. Nach dem Beginn der Ermittlungen unterbrach Zivilrichter Thomas Liensberger am 1. Dezember 2014 den Zivilprozess. Es werde gegen dieselben Personen ermittelt, die auch in den Zivilprozess involviert seien, es bestehe somit Parteienidentität, auch der untersuchte Gegenstand sei identisch, begründete der Richter seine Entscheidung - mehr dazu in Hypo-Zivilprozess unterbrochen.

Der Gutachter Karl Hengstberger wurde mit der Beurteilung der Causa beauftragt. Sein Verdikt fiel zugunsten der Beschuldigten aus, ein „subjektiv tatbestandsmäßiges Verhalten“ sei nicht feststellbar.

Heta beantragt neuen Zivilprozess

Das Verfahren wurde daher im August 2016 eingestellt. Die Hypo, bzw. deren Nachfolgegesellschaft Heta, stellte einen Fortführungsantrag, der vor einigen Tagen von einem Richtersenat des Landesgerichts Klagenfurt abgewiesen wurde. Die Heta werde aber noch am Freitag einen Fortführungsantrag stellen. Strafrechtlich sei die Sache erledigt, man werde den Zivilrechtsweg aber weitergehen.

Immerhin, so hieß es, habe es in dem Verfahren ja bereits Vergleiche gegeben. Offenbar hofft man bei der Heta nun darauf, auch von den übrigen Beklagten noch Geld zu bekommen. Allerdings sind einige der Protagonisten inzwischen in Privatkonkurs, hier wäre wohl auch bei einer Zuerkennung durch das Gericht nicht viel zu holen.

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