„Wunderheilerin“ befreite Frau von Flüchen

Eine 36-jährige Frau ist am Donnerstag in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Sie soll vorgegeben haben, zwei Frauen von Flüchen und Krankheiten befreien zu können. Dafür kassierte sie 13.000 Euro. Es wurde für weitere Ermittlungen vertagt.

Beide Frauen sagten vor Gericht, dass die Angeklagte ihnen Geld abgenommen hatte, um sie mit Gebeten von einem Fluch zu befreien. Die Angeklagte gab einen Fall zu und zeigte sich reumütig geständig, der Frau 1.500 Euro für die Austreibung eines Fluchs abgenommen zu haben. Den Schaden machte die Angeklagte noch im Gerichtssaal mit Bargeld wieder gut.

Nur das zweite Opfer, das als Zeugin vor Gericht erschien, will die Angeklagte gar nicht kennen. Allerdings ist sich das Opfer sicher, dass sie von ihr betrogen wurde. Zweimal habe ihr die Frau mit den markanten Backenknochen und der zarten Statur Geld abgeknöpft, insgesamt waren es 11.500 Euro.

Geld als „Opfergabe“ verbrennen wollen

Wie habe sie das gemacht, wollten Richter Gerhard Pöllinger und Staatsanwalt Helmut Jamnig wissen? „Ich weiß auch nicht, was die mit mir gemacht hat“, sagte das Opfer aus. Die Angeklagte hätte gesundheitliche und familiäre Probleme angesprochen, die gestimmt hätten. Deshalb habe sie einmal 1.500 Euro gezahlt. Wenige Wochen später 10.000 Euro, die die Angeklagte als Opfergabe verbrennen wollte.

Während die vermutlich betrogene Unterkärntnerin unter Tränen aussagte, wie ihr das Geld im Detail herausgelockt wurde, schrie die Angeklagte in Richtung Zeugin: „Es gibt auch noch einen Gott, man muss die Wahrheit sagen!“ Daraufhin wurde Richter Pöllinger laut und ermahnte die Angeklagte, der Zeugin nicht zu drohen.

Freund des Ehemannes entlastete Angeklagte

Die Wahrheitsfindung lief schleppend, einerseits belastete das Opfer die Angeklagte, andererseits wurde sie von einem Schweizer Brauereibesitzer entlastet. Die Frau habe zum Tatzeitpunkt mit und für ihn auf einer Biermesse in Zürich gearbeitet. Da der Entlastungszeuge ein Freund des Ehemannes der Angeklagten ist, glaubte ihm Richter Pöllinger aber nicht lückenlos.

Der Einzelrichter beantragte weitere Ermittlungen in der Schweiz und vertagte den Prozess auf Jänner. Gegen eine Kaution von 12.000 Euro wäre die Angeklagte aus der Haft entlassen worden. Da diese nicht gezahlt werden konnten, wurde die „Wunderheilerin“ wieder in Handschellen in ihre Zelle gebracht. Sie verbringt Weihnachten also in der Justizanstalt Klagenfurt.