Neues Kinderbetreuungsgesetz beschlossen

Der Kärntner Landtag hat am Dienstag ein neues Kinderbetreuungsgesetz beschlossen. Die Betreuung außerhalb von Kindergruppen und Kindergärten wird damit erweitert. Fördern will das Land künftig auch betriebliche Tagesmütter.

Mit der Novelle will das Land die frühkindliche Kinderbetreuung außerhalb von Kindergruppen und Kindergärten erweitern. Durch das neue Gesetz werden auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, dass Tagesmütter (und Tagesväter) auch in Unternehmen die Betreuung von Kindern der Mitarbeiter übernehmen können.

Das Gesetz sieht auch verpflichtende Elterngespräche vor, diese sollen dabei über die Möglichkeiten, die ein Kindergartenbesuch schon vor dem letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr mit sich bringt, informiert werden. Damit soll für den Kindergartenbesuch abseits des ohnehin verpflichtenden gratis Kindergartenjahres geworben werden. „Die sozial gestaffelten Beiträge für Gruppen der unter Vierjährigen und das verpflichtende Beratungsgespräch sollen den Kindergartenbesuch abseits des ohnehin verpflichtenden gratis Kindergartenjahres attraktiver machen“, sagte die Grünen-Klubobfrau Barbara Lesjak.

Kaiser für zweites Pflichtjahr

Bildungsreferent und Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) steht grundsätzlich der Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres positiv gegenüber. Kaiser will sich auch dafür einsetzen, dass die Kindergartenpädagogik in die Pädagogenausbildung neu integriert wird, er aknn sich auch ein Studium für Kindergartenpädagogik in Kärnten vorstellen.