Milchquote: Bauern klagen Republik

Auch Kärntner Bauern klagen die Republik, weil sie durch die Abschaffung der Milchquote hohe Schäden erlitten hätten. Hintergrund ist der erlaubte Zukauf von Quoten. Das investierte Geld wurde durch die Abschaffung der Milchquote wertlos.

Der Klagenfurter Anwalt Michael Sommer vertritt österreichweit um die 40 Milchbauern, einige davon auch aus Kärnten. Im Frühjahr 2015 wurde die Milchquote abgeschafft und die Investitionen vieler Bauern in zugekaufte Quoten wertlos. Die erste Klage gegen die Republik Österreich brachte Sommer in der vergangenen Woche für eine Bauernfamilie ein, die über Jahre in Summe 130.000 Euro für Milchquoten ausgab.

Vorbild EU-Entscheidung zur Zuckerquote

Weitere Klagen werden folgen, sagt Sommer: „Es gibt auch andere Fälle, die spielen sich ab zwischen 50.000 und 600.000 Euro. Dieser Wert ist ja dann plötzlich durch die Abschaffung der Milchquote wertlos geworden und wir bauen die Klagen darauf auf“. Es gebe eine Entscheidung im europäischen Bereich zur Zuckerquote. Dort habe das Gericht gesagt, wenn es einen entgeltlichen Handel gebe, entstehen Eigentumsrechte. „Das ist unser Ansatz, dass wir sagen, auch in Österreich wurde bisher der entgeltliche Handel zugelassen, dadurch sind Eigentumsrechte in der Milchquote entstanden und die sind jetzt faktisch entschädigungslos enteignet worden“, so Sommer.

Ausgang des Verfahrens komplett offen

Weil die Republik nicht bereit sei, den Bauern freiwillig eine Entschädigung zukommen zu lassen, folgen jetzt die Klagen, sagte der Klagenfurter Anwalt. Er rechnet mit einem Verhandlungstermin zwischen Februar und März, verhandelt wird am Wiener Landesgericht. Da in Österreich noch kein ähnlicher Fall verhandelt wurde, sei der Ausgang des Verfahrens komplett offen, sagt Sommer. Sollte kein Vergleich zustande kommen, werde er für seine Mandanten bis zum Obersten Gerichtshof gehen.

Der Agrarmarkt Austria werfen die Kläger vor, sie habe die Bauern nicht über die geplante Abschaffung der Milchquote informiert. Seitens der AMA heißt es dazu, sie habe sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten. Außerdem hätte sie keine Möglichkeit gehabt, die gesetzlich vorgesehenen Abwicklungen nicht zuzulassen. Die Republik Österreich wird in dem Verfahren von der Finanzprokuratur vertreten. Von ihr gibt es bisher noch keine Stellungnahme.