Wettcafes: Mehr Eingriffsrecht für Gemeinden

In Kärnten gibt es 370 Wettcafes und es werden immer mehr. Künftig muss der Verwendungszweck Wettcafe angegeben werden, wodurch die Bürgermeister bzw. Gemeinden mehr Eingriffsrecht bekommen.

Die Wettcafes schießen förmlich aus dem Boden und dominieren oft das Stadtbild. In der Innenstadt von Althofen zum Beispiel gibt es in einer Straße im Umkreis von wenigen hundert Metern vier Wettcafes. Das Problem ist auch die Abwanderung, immer mehr alteingesessene Unternehmen schließen. Als Nachmieter für die Geschäftslokale findet sich oft nur der Betreiber eines Wettcafes.

Dieser Trend macht vielen Sorgen, wie etwa Gerlinde Longitsch, die in Althofen seit 20 Jahren ein Blumenfachgeschäft führt. Althofen sei eine Schulstadt, dass in einer Straße binnen kürzester Zeit vier Wettcafes eröffnen, finde sie nicht gut.

Drei Anbieter mit Lizenz

Neben 700 illegal aufgestellten Automaten, die vor allem in Klagenfurt und Villach vermutet werden, gibt es für rund 460 Geräte eine offizielle Genehmigung. Drei Anbieter für solche Geräte besitzen in Kärnten eine behördliche Lizenz: Admiral Casinos & Entertainment AG, Amatic Entertainment AG und Fair Games GmbH.

Bisher wenig Möglichkeiten für Behörden

Auch wenn sich Städte und Gemeinden um Branchenvielfalt bemühen, gegen die steigende Zahl der Wettbüros können sie kaum etwas tun. Der Bürgermeister von Althofen, Alexander Benedikt, sagte, im Bezug auf Aufstellung von Spielautomaten und Errichtung von Wettlokalen sei der Stadt die Hände gebunden. Man habe keine rechtliche Handhabe, die Abteilung 7 des Landes sowie Arbeitsinspektorat und Gewerbebehörde seien zuständig.

Das Land Kärnten reagiert bereits auf die Problematik der Wettcafes und verschärfte das Buchmacher-Wettengesetz. So sind etwa ab dem kommenden Jahr Wetten auf Live-Hunderennen verboten, im Fußball darf nur mehr auf Halbzeit und Spiel-Endstand gewettet werden und die Bürgermeister bekommen mehr Möglichkeiten, einen Wildwuchs an Wettcafes zu verhindern, so Albert Kreiner, Jurist des Landes Kärnten.

Auch Kontrollen werden verschärft

Vielfach seien Cafehäuser als Wettbüros genutzt worden, ohne dass die Baubehörde etwas dagegen tun hätte können. Nun soll der Verwendungszweck Wettunternehmen ausdrücklich verpflichtend vorgesehen werden. „Hier bekommen die Bürgermeister als Baubehörde dann sehr konkrete Eingriffsmöglichkeiten“, so Kreiner. Verschärft wird auch die Kontrolle. Beamte des Landes, die Überprüfen, ob die Wettbüros ihre Auflagen einhalten, dürfen dabei auch gleich kontrollieren, ob womöglich illegale Glücksspielautomaten im Lokal aufgestellt sind - mehr dazu in Glückspielgesetz wird verschärft (kaernten.ORF.at; 1.12.2016).