Bildungsstreit: Ein Riss durch die Koalition

Ist die Bevorzugung von Schuldirektoren mit guten Slowenisch-Kenntnissen im zweisprachigen Gebiet eine rein pädagogische Entscheidung? Oder müssen dafür zuerst Gesetze geändert werden? An dieser Fragen scheiden sich die politischen Geister in Kärnten, der Riss geht quer durch die Koalition.

Seit Monaten sorgt die Bestellung von Schulleiterposten im zweisprachigen Gebiet für Wirbel, da die Erstgereihten für Eberndorf und Völkermarkt kein, bzw. nur wenig Slowenisch sprechen. Ein neuer Passus in der Ausschreibung des Landes hatte den Wirbel ausgelöst. Darin heißt es, Kandidaten mit Slowenischkenntnissen seien zu bevorzugen. Wie diese Bevorzugung umgesetzt werden soll, ist absolut unklar. Am Montag entschied das Kollegium des Landesschulrates, dazu ein Rechtsgutachten einzuholen – mehr dazu in Direktoren in Südkärnten: Gutachten nötig.

Ob es Gesetzesänderung braucht, daran scheiden sich die politischen Geister in Kärnten. Auf der einen Seite stehen die SPÖ und die Grünen, auf der anderen Seite - unterstützt von FPÖ, BZÖ und Team Kärnten - die ÖVP. Rot und Grün verfügen im 36-köpfigen Landesschulrat zwar über die politische Mehrheit und hätten ihre favorisierten Kanditaten einfach an die Spitze hieven können. Eine auf diese Weise durchgesetzte Umreihung hätte aber wohl nicht nur in der Regierung für großen Wirbel gesorgt, sondern auch einen langwierigen Rechtsstreit mit vielen Einsprüchen nach sich gezogen.

Schulabteilung: Vorauswahl war nicht möglich

Bei der Objektivierung durch eine unabhängige Kommission schaffte es in Völkermarkt und Eberndorf kein Kandidat an die erste Stelle, der über die Lehramtsprüfung Slowenisch oder die Teamlehrerausbildung mit Sprachniveau B1 verfügt. Das wird in der Ausschreibung zwar gefordert, steht aber nicht in der Verordnung zur Bestellung der Pflichtschullehrer drinnen.

Deshalb war es aus Sicht der Schulabteilung 6 auch nicht möglich, eine Vorauswahl unter den Kandidaten zu treffen - dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung, so die Sicht der Abteilungsleiterin Gerhild Hubmann: „Der politische Wille ist die Grundlage. Und dieser muss sich in einem Gesetz oder einer Verordnung widerspiegeln, das könnte auf Bundes- oder Landesebene geregelt werden.“ Eine Prüfung soll es nun geben, eben durch das Gutachten des Bundeskanzleramtes.

Altersberger: Keine Diskriminierung

Landeschulratspräsident Rudolf Altersberger betont jedenfalls, dass in den 59 zweisprachigen Schulen nur Lehrer unterrichten, die Deutsch als Muttersprache haben. Es gehe nicht darum, die Mitglieder der slowenischen Volksgruppe zu bevorzugen: „Bei jeder Ausschreibung gibt es Bewerber mit unterschiedlichen Qualifikationen. Wenn man ein mehr an Qualifikation einfordert, sollte man das nicht als ungesetzlich oder als Diskriminierung betrachten.“

Die Grünen wünschen sich nun - wie die SPÖ auch - eine Rückkehr zur Sachlichkeit, von der FPÖ heißt es weiterhin, dass die gefällte Entscheidung zu akzeptieren sei. Die ÖVP verweist auf ein bereits eingeholtes Gutachten, wonach die Bevorzugung slowenischsprachiger Lehrer durch kein Gesetz gedeckt sei. Spätestens im Frühjahr wird der Landesschulrat erneut über die Frage beraten.