Prozess: Kreditanträge für Kunden gefälscht

Ein 48-jähriger Kärntner ist am Dienstag in Klagenfurt wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte für 17 Kunden gefälschte Kreditunterlagen bei der Bank vorgelegt.

Gehaltszettel mit herausgestrichenen Exekutionen, Kontenübersichten, aus denen Zahlungsrückstände verschwunden waren, falsche Rechnungen, Monatsangaben auf Einkommensnachweisen - mit diesen Methoden verschaffte der 48-Jährige seinen Kunden Kredite, die sie laut Anklage sonst nicht bekommen hätten.

Von den knapp 1,8 Millionen Euro Schaden, welche die Anklage ihm vorwarf, blieb allerdings vergleichsweise wenig übrig. Im Verfahren stellte sich heraus, dass bei zehn der angeklagten Delikte gar kein Betrug vorlag, wie der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer im Urteil feststellte. Teilweise wurden die Darlehen inzwischen zur Gänze zurückgezahlt, teilweise gab es Auskünfte der Bank, wonach einzelne Kredite auch ohne die vorgenommenen Fälschungen genehmigt worden wären.

Bank schloss sich Verfahren nicht an

In mühseliger Kleinarbeit ackerte sich das Gericht durch die einzelnen Punkte, die offenbar im Vorfeld nicht so genau angeschaut worden waren. Auffallend war dabei, dass die Bank sich dem Verfahren gar nicht als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Das liege daran, dass die Höhe des Schadens noch nicht beziffert werden könne, erklärte Staatsanwältin Johanna Schunn. Der Verteidiger des Angeklagten meinte gar, das liege daran, dass es gar keinen Schaden gebe, da die Kredite ja größtenteils ohnehin grundbücherlich besichert waren.

Angeklagter gestand Fälschungen

Der Angeklagte selbst gab die Fälschungen zu, er wollte damit sichergehen, dass die Kunden ihre Kredite auch bekommen würden, zumal er eine Provision pro abgeschlossenem Kredit in der Höhe von einem Prozent der Kreditsumme kassierte.

Betrugsvorsatz mochte ihm dafür nicht einmal die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vorwerfen, die einen Schuldspruch und eine angemessene Strafe forderte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das gab es dann doch nicht, allerdings setzte der Senat die Schadenssumme „sicher unter 300.000 Euro“ an, damit lag der Strafrahmen bei maximal drei Jahren Haft. Das Jahr bedingt nahm der Kärntner an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.