Weniger Steuern, wenn Hund Schule besucht
Mit der Neufassung des Hundeabgabegesetzes sollen die rechtlichen Situationen in den anderen Bundesländern angepasst werden, sagte am Montag Gemeinde- und Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass Hundebesitzer, die mit ihrem Tier eine Hundeschule besuchen oder belegen können, dass sie bereits einmal eine Ausbildung absolviert haben, weniger Steuern zahlen müssen.
Hundeabgabengesetz
Die Hundeabgabe wird von den Gemeinden eingehoben. Es gilt allerdings keine Verpflichtung der Kommunen. Ausgenommen von der Hundesteuer sind laut Gesetz Blindenhunde sowie Wach- und Diensthunde von Polizei, Zoll und Heer.
Neu ist auch, dass künftig die Hundeabgabe aliquot berechnet wird. Musste bis dato für einen Hund - unabhängig davon, wann er angeschafft wurde oder verstarb - immer die komplette Jahresgebühr entrichtet werden, so ist künftig nur der aliquote Anteil zu bezahlen. Die Mindestabgabenhöhe beträgt in Zukunft 50 Euro. Hat das Tier eine Hundeschule besucht, dann halbiert sich diese Mindestabgabe, sie beträgt dann 25 Euro. Die Höhe der Hundeabgabe können die Gemeinden aber nach wie vor selbst festlegen.
Auch Jagdhunde ausgenommen
Im bisherigen Hundeabgabengesetz waren nur Blinden-, Wach- und Diensthunde von der Steuer ausgenommen. Künftig sollen auch ausgebildete Hunde von anerkannten Rettungsorganisationen sowie Hunde von Berufsjägern und Jagdaufsehern ausgenommen werden.
Am Dienstag soll die Gesetzesänderung in der Kärntner Landesregierung beschlossen werden. Danach muss der Kärntner Landtag das Gesetz absegnen. Heuer wird das nicht mehr der Fall sein, heißt es aus dem Büro der Finanzreferentin. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.