Vergessene Kerze löste Küchenbrand aus
Die Besitzer des Einfamilienhauses zündeten den Adventkranz an und verließen wenig später das Haus, ohne die Kerze zu löschen. Es kam zu einem Schwelbrand. Als die Bewohner gegen 16.00 Uhr zurückkehrten, riefen sie die Feuerwehr.
BFW Klagenfurt
Im Einsatz waren die Berufsfeuerwehr Klagenfurt und die FF St. Georgen. An der Küche entstand Totalschaden, weitere Räume wurden durch die Rauchentwicklung stark in Mitleidenschaft gezogen und sind derzeit unbewohnbar. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt.
BFW Klagenfurt
Keine Zahlung bei grober Fahrlässigkeit
Aber die Hausbesitzer könnten auf dem Schaden sitzen bleiben. Es muss zwar erst entschieden werden, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, doch ist das der Fall, zahlt die Versicherung nicht. Bei der Grunddeckung der Feuerversicherung sei dies nicht vorgesehen. Das sei im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, sagte Gerhard Schöffmann, Sprecher der Kärntner Versicherungen. Wenn man Kerzen oder offenes Licht länger Zeit unbeaufsichtigt lasse, müsse man damit rechnen, dass der Versicherer leistungsfrei bleibe. Unbeaufsichtigt könne auch bedeuten, wenn man sich in einem anderen Raum aufhalte.
Fahrlässigkeit auch versicherbar
Die Versicherungsnehmer hätten das Recht, nach Ablehnung der Versicherungsleistung vor Gericht zu gehen, doch in den meisten Fällen würden Versicherten ihre Fahrlässigkeit einsehen und daraus ihre Lehren ziehen, sagte Schöffmann. Laut dem Sprecher der Kärntner Versicherungsmakler, Franz Ahm, sei es möglich, sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit zu versichern. Dann wird bis zu einem Schaden von 30.000 gezahlt. Doch das ist mit einer höheren Prämie verbunden.