Josef Martinz sagt in Hypo-Prozess aus

Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz hat am Mittwoch am Landesgericht beim Hypo-Prozess um Scheinrechnungen rund um ein Gutachten „Fairness Opinion“ ausgesagt. Er sagte, damit sei er als Aufsichtsratsvorsitzender der Landesholding nicht befasst gewesen.

Martinz verbüßt noch bis Jänner seine Haftstrafe wegen der Causa Birnbacher mit Fußfessel. Der Ex-Politiker, damals auch AR-Vorsitzender der Kärntner Landesholding erklärte, sich damit nie wirklich befasst zu haben. Martinz, der zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden war, erklärte, die Fairness Opinion sei in seinem Bewusstsein „nie richtig da gewesen“.

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann, befragte ihn unter anderem zur AR-Sitzung der KLH vom 21. Mai. 2007, als die HSBC bereits einen Entwurf der Fairness Opinion präsentierte. An diesen PowerPoint-Vortrag konnte sich Martinz nicht im Detail erinnern.

Der Prozess

Die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Josef Kircher und Tilo Berlin und der Investmentbanker Heinrich Pecina sind der Untreue angeklagt. Sie sollen durch Scheinrechnungen für eine Fairness Opinion, die im Zusammenhang des Verkaufs der Hypo-Anteile an die Bayerische Landesbank (BLB) von der Investmentbank HSBC als Partner von Pecinas Vienna Capital Partners (VCP) erstellt worden war, der Hypo im Jahr 2007 einen Schaden von 4,3 Mio. Euro zugefügt haben.

„Weiß nicht was die gemacht haben“

„Was haben Sie geglaubt, was die HSBC da gemacht hat?“ fragte Roßmann. „Ich weiß nicht, was sie gemacht haben. Sie sind als Experten beigezogen worden, entweder auf Empfehlung des Vorstandes oder Kulterers“, antwortete der ehemalige AR-Vorsitzende der KLH. Es sei um den Wert der Hypo gegangen.

Martinz konnte sich auch nicht daran erinnern, von Kulterer erfahren zu haben, dass die Fairness Opinion mehr als 60.000 Euro kosten würde. Das war jener Betrag, bis zu dem die KLH Aufträge ohne Ausschreibung vergeben durfte. Man habe die von der HSBC vorgelegte Rechnung in der Höhe von 60.0000 Euro bezahlt, damit sei die Sache für ihn erledigt gewesen, sagte der Ex-Politiker. Einen Brief der HSBC vom Herbst 2007, in dem diese ein „Incentive Fee“ ansprach, bezeichnete Martinz als „nettes Gratulationsschreiben“.

Preis nicht in Frage gestellt

Staatsanwalt Norbert Ladinig fragte daraufhin den Zeugen: „Haben Sie wirklich geglaubt, dass Sie eine Fairness Opinion um 60.000 Euro bekommen?“ Dazu Martinz: „Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht.“ „Haben Sie die Vertreter der HSBC bei der Sitzung am 21. Mai nicht gefragt, was das kostet?“, stieß der Staatsanwalt nach. „Das war nicht mein Thema“, antwortete der Ex-Politiker.

Zuvor war ein Mitarbeiter der BayernLB, zum fraglichen Zeitpunkt ein enger Mitarbeiter des damaligen Vorstands Werner Schmidt, via Videokonferenz befragt worden. Der Zeuge erklärte, aufgrund des EU-Beihilferechts habe es für den Anteilsverkauf der Hypo zwei Möglichkeiten gegeben: ein öffentliches Bieterverfahren oder ein Wertgutachten.

Keine habe Bieterverfahren gewollt

Weder die BayernLB, namentlich Vorstand Werner Schmidt, noch Kärnten habe ein Bieterverfahren haben wollen, daher sei der Weg der Fairness Opinion gewählt worden. Dieses Wertgutachten habe die BayernLB in einem Schreiben vom 22. Mai 2007 als Bedingung für das Closing gestellt, um rechtliche Risiken auszuschließen. Die Verkäuferseite sei für Organisation zuständig gewesen, an eine Diskussion über die Kostenfrage könne er sich nicht erinnern.

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