Ex-Chef der KTZ zu Zusatzstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Geschäftsführer der pleitegegangenen Kärntner Tageszeitung ist am Donnerstag am Landesgericht zu einer bedingten einmonatigen Zusatzstrafe verurteilt worden. Im Vorjahr wurde er schon zu 17 Monaten bedingt verurteilt.

Die Zusatzstrafe wurde wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ausgesprochen. Die Diskussion vor Richterin Lisa Kuschinsky drehte sich in erster Linie um den letzten Eigentümer der KTZ, den seit mittlerweile bald drei Jahren untergetauchten Dietmar Wassermann.

Dieser habe ihn, so die Verantwortung des ehemaligen Geschäftsführers, de facto von allen Informationen ausgeschlossen, er habe weder Einsicht in Unterlagen noch die Bilanz zu Gesicht bekommen. Dass er als Geschäftsführer die Verantwortung trage, sei ihm aber bewusst, er bekenne sich daher auch schuldig. Er hätte früher die Konsequenzen ziehen und die Funktion des Geschäftsführers zurücklegen müssen.

Werbeagentur stellte überhöhte Rechnungen

Der Ex-Geschäftsführer war im Sommer vergangenen Jahres zu 17 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte mit seiner Werbeagentur, die ebenfalls zum KTZ-Firmengeflecht gehörte, überhöhte Rechnungen an das Büro des damaligen freiheitlichen Regierungspolitikers Uwe Scheuch gestellt. Ein Mitarbeiter Scheuchs attestierte den Rechnungen Korrektheit, dann wurden sie bezahlt. Die Differenz wurde dann bei der Agentur auf einem eigenen Konto geparkt. Über Scheinrechnungen floss das Geld dann zurück an den Scheuch-Mitarbeiter, der damit Wahlkampfrechnungen bezahlte - mehr dazu in Korruption: Bedingte Haftstrafen (kaernten.ORF.at; 19.8.2015).

Kuschinksy bezeichnete die 17 Monate bedingte Haft bei der Erstverurteilung als relativ hoch, daher sei die Zusatzstrafe mit einem Monat bedingt ausreichend. Staatsanwalt Helmut Jamnig hatte zuvor lediglich eine „maßvolle Zusatzstrafe“ verlangt, er gab keine Erklärung ab, auch der Verurteilte erbat Bedenkzeit.

Weiterer Ex-Geschäftsführer verurteilt

Ein weiterer ehemaliger Geschäftsführer war im Oktober wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ebenfalls schuldig gesprochen - mehr dazu in Ex-KTZ-Geschäftsführer verurteilt (kaernten.ORF.at; 24.10.2016).