Pflegeheime: Land verschärft Kontrollen

Das Land sagt Missständen in Pflegeheimen den Kampf an. Dazu soll das Heimgesetzt geändert werden, um strengere Kontrollen zu ermöglichen. Mit bis zu 30.000 Euro Geldstrafe müssen „Wiederholungstäter“ dann rechnen.

Erst vor wenigen Wochen sorgte eine illegal betriebene Pflegeeinrichtung in Pörtschach für Aufregung gesorgt. Trotz mehrere Anzeigen des Landes wurden die Pfeglinge unangemeldet weiter betreut, bis das Land schließlich Ersatzplätze fand. „Bislang sind dem Land in solchen Fällen die Hände gebunden gewesen“, sagt Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ). Dies soll sich nun mit dem neuen Heimgesetz ändern, das am Dienstag in Begutachtung ging.

„Die Novelle sieht nämlich ausdrücklich eine Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts durch Befehls- und Zwangsgewalt vor“, sagt die Sozialreferentin. Außerdem werden die Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen verschärft: Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Die Novelle legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro vor. Prettner: „Die Strafe soll sehr wohl spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken.“

Novelle mit März in Kraft

Eingeführt wird auch eine Pflegedatenbank. Jedes Heim wird verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank bekanntzugeben. Die Begutachtung läuft vier Wochen. In Kraft treten könnte das neue Heimgesetz laut Prettner Anfang März 2017.

Die Novelle sieht außerdem ein verpflichtendes Qualitätsmanagement in allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen vor. Das werde einen „nie dagewesenen Qualitätsschub“ bringen, „die Freiwilligkeit ist in diesem Bereich dann Geschichte“ so Prettner. Eine Qualitätsoffensive sei 2015 gestartet worden, 35 Heime hätten seither ihre Qualitätsschulungen abgeschlossen. Das Land fördert diese Ausbildung mit 4.980 Euro pro Heim.

Mehr Qualität erhofft sich Prettner auch durch die Bewilligung von so genannten „innovativen Projekten“, was ebenfalls mit der Gesetzesänderung möglich wird. Gerade in der Pflegewissenschaft gebe es laufend neue Erkenntnisse, diese Innovationen müsse man möglichst unbürokratisch ermöglichen.