Pflegeanwältin: Problem mangelnder Ausbildung

1.100 Beschwerdefälle hat die Pflegeanwaltschaft seit ihrer Gründung vor zwei Jahren bearbeitet. Vor allem bei der missverständlich als „24-Stunden-Pflege“ genannten Betreuung gibt es Probleme, denn die meisten hätten keine Pflegeausbildung.

Die Pflegeanwaltschaft ist Kärntens jüngste Anwaltschaft, sie tritt nur bei Beschwerden im professionellen Pflegebereich auf den Plan, wenn Menschen in Heimen untergebracht sind, von mobilen Pflegediensten betreut werden oder es eine 24-Stunden-Betreuung gibt. Pflegeanwältin ist seit 1. Juni 2014 Christine Fercher-Remler.

„Pflegeschlüssel muss aufgestockt werden“

Die meisten Beschwerden erreichen das derzeit zweiköpfige Team der Pflegeanwaltschaft vor allem aus den Seniorenwohn- und Pflegeheimen. Weil die Menschen immer älter werden und später ins Heim gehen, brauchen sie dementsprechend mehr Betreuung. Eine Aufstockung des Pflegeschlüssels von derzeit 2,5 hält die Pflegeanwaltschaft deshalb für dringend nötig. Die vielen Beschwerden, die Heime betreffend, erklärt sich Fercher-Remler aber auch aus der Anzahl der betreuten Personen, derzeit sind es 5.100.

Nur Haushaltshilfen

Auf Platz zwei der Beschwerden folgt der häusliche Bereich. Hier wiederum führt die 24-Stunde-Betreuung bei den Beschwerden. Etwa 1.600 Menschen nehmen in Kärnten eine allgemein „24-Stunden-Pflege“ genannte Serviceleistung in Anspruch, wobei der Name für viele irreführend sei, so die Pflegeanwältin, denn es seien Personenbetreuer, die fast nie eine pflegerische Ausbildung haben. Es gehe vor allem darum, dass der Haushalt aufrecht erhalten werde. Eigentlich sollte man besser „24-Stunden-Betreuung“ sagen, denn es soll den alten Menschen helfen, länger in der vertrauten Wohnung bleiben zu können.

Gewerbeordnung sorgt für Verbesserung

Die Betreuerinnen kommen meist aus dem europäischen Ausland: Rumänien, Bulgarien, immer öfter auch aus Slowenien und Kroatien. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse wüssten viele oft gar nicht, was für Verträge sie unterschreiben. Seit eine Änderungen in der Gewerbeordnung den Agenturen deutliche Standesregeln vorgibt, gebe es deutliche Verbesserungen, die Beschwerden seien rückläufig. Meist hilft ein Gespräch am runden Tisch, aber nicht immer: „Es gibt Fälle, wo es Anschuldigungen gegeben hat, dass eine Angehöriger gestorben sei, weil die Pflegerin etwas falsch gemacht habe oder nicht richtig reagiert hat“, so Fercher-Remler.

Fünf von insgesamt sieben dieser Fälle aus dem laufenden Jahr betreffen den 24-Stunden-Bereich, verurteilt wurde bisher aber niemand, schränkt die Pflegeanwältin ein. Vier vier Fälle seien noch im Laufen. Es soll in Kürze eine Infobroschüre geben, in der die Menschen über die 24-Stunden-Pflege aufgeklärt werden.