Beihilfen: Airlines müssen Millionen rückzahlen

13 Millionen Euro an unzulässigen Beihilfen müssen die Fluglinien Ryanair und Tuifly an Kärnten zurückzahlen, das verfügte am Freitag die EU-Kommission. Grünes Licht gab es von der EU für öffentliche Beihilfen für den Flughafen.

Vor vier Jahren haben die EU-Wettbewerbshüter die Zuschüsse und Vergünstigungen von Billig-Airlines ins Visier genommen. Beispielsweise wurden den Fluglinien einiger Regionalflughäfen günstigere Start- und Landegebühren gewährt, aber auch Marketingbeträge und Rabatte wurden gezahlt. 2012 entschied sich jedoch die EU, auch den Klagenfurter Flughafen unter die Lupe zu nehmen - mehr dazu in EU prüft Flughafen-Rabatte.

Dobernig 2012: Rückforderung beträfe Land nicht

Damals hieß es von den Verantwortlichen wie dem Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ), er stehe zu diesen Preisnachlässen, denn ohne sie seien Regionalflughäfen kaum überlebensfähig. Dobernigs Nachsatz im Jahr 2012: Ein finanzieller Schaden könne dem Land selbst nie entstehen, die Rückforderungen würden höchstens an die Beihilfen-Nehmer gestellt werden. Der Flughafen selbst gehört zu 80 Prozent dem Land und zu 20 Prozent der Stadt Klagenfurt.

Flughafen Klagenfurt Halle Check-IN

ORF

Vereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und den drei Fluggesellschaften haben diesen laut EU-Komission einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, der nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sei.

Airlines sollen Förderung zurückzahlen

Nach jahrelanger Prüfung gab die EU-Kommission nun am Freitag bekannt, dass Förderungen des Flughafens Klagenfurt und der öffentlichen Hand an die irische Billigairline Ryanair, aber auch Tuifly - den Ferienflieger des deutschen Reisekonzerns TUI - und an die Fluglinie HLX (die sich 2007 mit Hapagfly zu Tuifly zusammenschloss) den Wettbewerbsrichtlinien widersprachen. Die Beihilfen hätten den Fluggesellschaften ungerechtfertigte Vorteile verschafft, heißt es in dem Bericht. Der Wettbewerb wäre verzerrt und damit gegen das EU-Beihilferecht verstoßen worden.

12,7 Millionen an Rückzahlungen

Konkret fordert die EU-Kommission jetzt die betroffenen Airlines dazu auf, 13 Millionen Euro zurückzubezahlen. Die unzulässigen staatlichen Beihilfen werden mit rund zwei Millionen für Ryanair und 10,7 Mio. Euro für TUI angegeben. Darin enthalten seien 9,6 Mio. Euro, die auf die seit 2007 zu dem Unternehmen gehörende Marke HLX entfielen. Nicht beanstandet wurden von der EU Förderungen für Austrian Airlines sowie Air Berlin, diese seien nicht als staatliche Beihilfe zu werten.

Landebahn neu Klagenfurt Flughafen

Robert Ulbing

Die Lande- und Startbahn des Flughafens wurde kürzlich um 15 Millionen Euro renoviert

Flughafendirektor: Hochgradig beruhigend

„Hochgradig beruhigend“ sei die Entscheidung der EU-Kommission, sagte am Freitag Flughafendirektor Max Schintlmeister. Seit Jahren warte er auf die überfällige Entscheidung der EU und diese sei nun für den Flughafen positiv ausgefallen. Wieviel Geld nun nach Kärnten zurück fließen könnte, das müsse man noch abwarten.

In den nächsten Tagen ergeht der komplette Spruch der EU-Kommission an den Flughafen, dieser werde dann mit Rechtsexperten überprüft.

Für das Land „sehr erfreulich“

„Sehr erfreulich“, hieß es auch aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Allerdings werde es gegen die Entscheidung der EU-Kommission wohl rechtliche Einspruchsmöglichkeiten geben, die die Fluglinien in Anspruch nehmen könnten. „Bislang gibt es nicht mehr als eine Presseaussendung. Eine umfassende Beurteilung kann erst nach Zustellung des Bescheids erfolgen“, so Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig in einer Presseaussendung.

Grünes Licht für Beihilfen für den Flughafen

Grünes Licht gab es von der Europäischen Kommission für öffentliche Förderungen des Flughafens selbst. Die Beihilfen würden die Anbindung der Region fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, hieß es. Der Flughafen liege in einer Gebirgsregion, der nächste Flughafen in Laibach sei 80 km entfernt und vor allem im Winter gebe es lange Fahrzeiten.

Konkret ging es hier um Förderungen von 2000 bis 2011. Schon vor einem Jahr gab es von der EU grünes Licht für die öffentliche Förderung der neu sanierten Landebahn - mehr dazu in Flughafen: Beihilfen laut EU rechtskonform.

Auch Rabatte werden geprüft

Die Kommission prüfte zudem eine Regelung, die von der Flughafen-Betriebsgesellschaft (KFB) im Jahr 2005 eingeführt wurde, um Fluggesellschaften Anreize für eine stärkere Nutzung des Flughafens zu bieten. Die Regelung sah unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte bei den Flughafenentgelten vor. Wie die Untersuchung der Kommission zeigte, wäre auch ein marktwirtschaftlich handelnder Flughafenbetreiber zur Einführung einer solchen Regelung bereit gewesen.

Links: