Hypo-Haftstrafen werden zusammengezählt

Einige Hypo-Prozesse sind abgeschlossen, andere laufen noch oder stehen bevor. In mehreren sind die Angeklagten dieselben. Doch auch neuerliche Haftstrafen dürfen bei ein und demselben Delikt die Höchststrafe nicht überschreiten.

Am Donnerstag gab es im Hypo-Prozess „Skiper“ vier Jahre und einen Monat Haft für Wolfgang Kulterer und fünf Jahre und acht Monate für Günter Striedinger wegen Untreue. Beide Ex-Vorstände der Hypo legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Causa beschäftigt nun den Obersten Gerichtshof - mehr dazu in Hypo: Hohe Haftstrafen im „Skiper“-Prozess.

Höchststrafe für Untreue zehn Jahre

Daher ist das weitere Szenario unter dem Titel „was wäre wenn“ zu sehen: Sollten die Haftstrafen für Kulterer und Striedinger rechtskräftig werden, wäre für beide die Höchststrafe von zehn Jahren Haft erreicht. Denn beide wurden in vorhergehenden Verfahren bereits rechtskräftig zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ändert das alles vorerst nichts. Gegen Kulterer und Striedinger werde in der Causa Hypo weiter ermittelt. Ein Prozess mit Striedinger als Mitangeklagtem läuft noch, insgesamt vier Anklagen sind gegen Kulterer und Striedinger anhängig.

Strafausmaß ändert sich nicht mehr

Nachdem es auch weitere Beschuldigte und Angeklagte gibt, ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Hypo-Prozessen kommt. Es gilt die Unschuldsvermutung, sollte es aber zu weiteren Verurteilungen kommen, könnte das Strafausmaß für die beiden Ex-Vorstände nicht mehr erhöht werden. Rechtsanwalt Ferdinand Lanker vertrat Wolfgang Kulterer in mehreren Prozessen. Zur Rechtslage sagte er, wenn die Höchststrafe erreicht sei, könne es keine weiteren Verurteilungen geben. Verfahren können zwar geführt werden, aber nur im Fall eines Schuldspruchs ohne weitere Strafe enden könnten.

Wolfgang Kulterer sitzt nach wie vor in Haft, Günther Striedinger wurde laut Landesgericht vorzeitig bis auf Widerruf entlassen. Ob Striedinger zurück ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob das am Donnerstag erfolgte „Skiper“-Urteil rechtskräftig wird. Dann müsse erneut gerechnet werden, ob und für wie lange die Haftstrafe schlagend würde. Es geht um Anrechnungszeiten und andere rechtliche Grundlagen, erklären Juristen.