Strafzettel trotz Behindertenausweis

Mit Behindertenausweis darf man auch in Kurzparkzonen unbegrenzt lange parken. Eigentlich - denn in Villach sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Behinderte mit entsprechendem Ausweis im Auto Strafzettel bekamen.

Als eine gehbehinderte Frau zu ihrem Auto in einer Kurzparkzone in Villach zurück kam, sah sie einen Strafzettel über 22 Euro hinter den Scheibenwischern stecken. Sie bemerkte die Mitarbeiterin der Group4 einige Meter weiter und stellte sie zur Rede, denn mit Behindertenausweis könne man ja zeitlich unbegrenzt parken. Auf die Frage, ob sie den Ausweis hinter der Scheibe nicht gesehen habe, antwortete die Mitarbeiterin der Sicherheitsfirma, die Frau könne ja ohnehin gehen und drohte ihr mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, wenn die Diskussion nicht sofort beendet werde.

Patientenschutzverein kennt Fall

Diesen Fall habe es gegeben, bestätigte Fabrice Keller. Als Vorsitzender des österreichischen Patientenschutzvereines habe er dann versucht, mit der Group4 diesen Fall zu besprechen, damit die Frau die Strafe von 22 Euro nicht zahlen müsse: „Die Frage ist, ob sie qualifiziert sind, den Behindertenausweis überhaupt zu erkennen.“

Der zuständige Jurist des Magistrates in Villach, Alfred Winkler, zitierte aus der Straßenverkehrsordnung und auch aus der Villacher Kurzparkzonenverordnung. Der EU-weit gültige blaue Behindertenausweis gelte in der gesamten Innenstadt, die ja Kurzparkzone ist. Die Parkgebühr müsse nicht bezahlt werden.

„Organe speziell geschult“

Dass Group4-Mitarbeiter die Ausweise und deren Bedeutung nicht erkennen, glaubt Winkler nicht, denn nicht jeder neue Mitarbeiter dürfe Strafmandate ausstellen, dazu werden sie speziell geschult, so Winkler. Wenn die Strafen nicht gezahlt werden, hätte man im regulären Verfahren ja auch die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge klarzulegen. Im Zweifelsfall würde man sich immer für den Menschen mit Behinderung aussprechen, sagte Winkler.

Über eine externe Kommunikationsagentur ließ die Group4-Zentrlae in Wien dem ORF Kärnten ausrichten, dass man in Villach nur die Richtlinien der Stadt Villach befolge, für Beschwerden sei man nicht zuständig.

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