„Horrorclowns“ entschuldigten sich bei Opfern

Erneut sind in Kärnten drei „Horror-Clowns“ aufgetaucht. In Friesach erschreckten sie zwei 13-jährige Burschen. Die zutiefst erschrockenen Burschen begannen zu weinen – woraufhin sich die Clowns demaskierten und entschuldigten.

Furchterregend maskierte Clowns, die unschuldige Passanten erschrecken – dieser Gruseltrend aus den USA erreichte vor Halloween auch Österreich. In den letzten zwei Tagen wurden zwei „Horrorclown-Attacken“ in Villach und Feldkirchen angezeigt, am Dienstag wurde ein weiterer Fall bekannt, diesmal zeigten die gruseligen Clowns aber ein Einsehen.

Opfer waren diesmal zwei 13-jährige Burschen. Die beiden saßen Montagabend kurz nach 19.00 in Guldendorf (Gemeinde Friesach) auf einer Parkbank. Plötzlich hielt ein Auto vor der Bank, daraus sprangen drei „Horrorclowns.“ Die beiden Buben erschraken und rannten laut schreiend in die angrenzende Wiese davon.

Horrorclown (gestellte Szene)

ORF

In steirischem Dialekt entschuldigt

Die Clowns verfolgten die beiden Buben und umzingelten sie. Die beiden 13-Jährigen begannen vor lauter Angst lautstark zu weinen, da zeigten die Maskierten erbarmen. Sie legten ihre Gruselmasken ab und entschuldigten sich bei den Jugendlichen. Anschließend flüchteten die Scherzbolde mit ihrem Wagen. Laut Angaben der 13-Jährigen waren die drei Männer rund 20 Jahre alt und sprachen steirischen Dialekt.

In Feldkirchen hatte ein Horrorclown eine Spaziergängerin in einem Waldstück erschreckt, in Villach wurde eine 16-jährige Joggerin erschreckt. Die junge Frau stürzte daraufhin und verletzte sich – mehr dazu in Zwei „Horrorclown“-Attacken angezeigt.

Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung

Die Polizei ermittelt in den Fällen wegen gefährlicher Drohung gegen Unbekannt. Auch die Kärntner Polizei warnt nach den jüngsten Vorfällen, dass man sich mit dem vermeintlichen Scherz schnell strafbar machen kann – mehr dazu in Horror-Clowns machen sich schnell strafbar. Wegen Nötigung und gefährlicher Drohung kann man unter anderem belangt werden. Dies könne zu Vorstrafen führen und sich auch im polizeilichen Führungszeugnis niederschlagen, sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio. Die Polizei gehe jedenfalls allen Hinweisen nach.

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