Ex-KTZ-Geschäftsführer verurteilt

Ein Ex-Geschäftsführer der Kärntner Tageszeitung (KTZ) ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen worden. Der 56-Jährige nahm das Urteil an, der Fall ist dennoch nicht abgeschlossen.

Weil er sich nicht persönlich bereichert habe, wie Staatsanwalt Helmut Jamnig sagte, und auch weil er sich geständig zeigte, wurde der 56-jährige Angeklagte zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ihm wurde - wegen der Pleite der Tageszeitung, die am 28. Februar 2014 zum letzten Mal erschien - grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen. Er sei da hinein gerutscht, sagte er gegenüber Richter Oliver Kriz. Verbindlichkeiten von mehr als einer halben Millionen Euro häuften sich beim Finanzamt und bei der Gebietskrankenkasse an.

Ex-Geschäftsführer nach wie vor untergetaucht

Nach dem damaligen Geschäftsführer und Eigentümer der Zeitung, Dietmar Wassermann, wird seit gut zwei Jahren gefahndet. Das Amtsgericht in München wirft ihm Steuerbetrug in Millionenhöhe vor mehr dazu in „KTZ“-Konkurs: Ermittlungen eingeleitet. Auch beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt stand Dietmar Wassermann am Montag im Mittelpunkt der Verhandlung.