Horror-Clowns machen sich schnell strafbar

Der aus den USA stammende Trend der „Horror-Clowns“ scheint in Kärnten angekommen zu sein. Mehrere der Gruselgestalten sollen gesichtet worden sein. Die Polizei warnt: Mit dem vermeintlichen Scherz kann man sich schnell strafbar machen.

Furchterregend maskierte Clowns erschrecken die Bevölkerung - dieser Trend aus den USA schwappte vor Halloween auch auf Österreich über. In den sozialen Netzwerken überschlagen sich bundesweit die Meldungen. Auch in Kärnten wurden die Gruselgestalten laut den Facebook-Seiten „Clowns in Österreich“ und „Clownhunter Austria“ gesichtet. Am Freitag gab es demnach zwei Sichtungen in Klagenfurt – am Parkplatz eines Möbelhauses in der Völkermarkter Straße und im Stadtteil Feschnig.

Horror Clowns Sichtungen Kärnten

KK/Facebook

Horror-Clown in den USA

Auch im Villacher Stadtteil Auen, beim Spittaler Bahnhof und in Reifnitz am Wörthersee sollen Horror-Clowns aufgetaucht sein. Eine Bestätigung gibt es dafür bislang nicht, bei der Kärntner Polizei liegen keine Anzeigen vor.

Haftbar wegen Drohung oder Nötigung

Die Polizei findet die Scherze alles andere als lustig und warnt davor, dass man sich mit dem vermeintlichem Gruselspaß auch strafbar machen kann. Wegen gefährlicher Drohung, der Androhung von Gewalt und der Störung der öffentlichen Ordnung können die Clowns etwa belangt werden. Auch wenn sich ein erschrecktes Opfer auf der Flucht vor einem Clown verletzt, kann eine Haftstrafe drohen.

Ein strafbares Delikt könne rasch vorliegen, sagt Polizei-Pressesprecher Paul Eidenberger. „Wenn man wegen eines Horror-Clowns die Straßenseite wechseln oder von einem Vorhaben Abstand nehmen muss, dann kann bereits eine Nötigung vorliegen.“ Wenn man sich bedroht fühlt, rät Eidenberger, auf jeden Fall den Polizeinotruf 133 zu wählen: „Besser einmal zu viel die Polizei anrufen, als einmal zu wenig.“

Bis zu einem Jahr Haft bei gefährlicher Drohung

Wer jemand anderem Angst einjagt, kann wegen gefährlicher Drohung belangt werden, sagt auch Ingo Kaufmann, Vorstand der Rechtsschutzversicherung D.A.S. „Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis 720 Tagessätze, die nach dem persönlichen Einkommen berechnet werden.“ Verletzt sich ein erschrecktes Opfer auf der Flucht, drohen bis zu drei Monate Freiheitsstrafe. Falls Horror-Clowns ihre Aktionen filmen und danach ins Internet stellen, dann, so Kaufmann, könnten davon Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen betroffen sein.

Auch zu Halloween ist nicht alles erlaubt

Seit Jahren boomt zu Halloween das Geschäft mit dem Schrecken auch in Österreich. Wenn Kostüme besonders anstößig oder obszön sind, dann können sie laut Kaufmann eine Verletzung des „öffentlichen Anstands“ darstellen. Selbst zu Halloween, wenn Verkleidungen etwas gruseliger sind, könne hier eine Grenze überschritten werden. Bis zu 2.000 Euro Strafe drohen. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle ist man verpflichtet, sich zu demaskieren.

Masken zu Halloween

APA/dpa/Stephanie Pilick

Halloween-Kostüme können den „öffentlichen Anstand“ verletzen

Fragwürdiger Trend

Dass aus dem vermeintlichem Scherz auch bitterer Ernst werden kann, zeigen zwei aktuelle Fälle in Deutschland, wo Opfer von den Horror-Clowns verletzt wurden. Erstmals tauchten die Horror-Clowns übrigens in den 1980-er Jahren auf, wohl inspiriert vom Horror-Bestseller „Es“ von Erfolgsautor Stephen King. Seitdem erlaubten sich gruselig kostümierte Clowns nur sehr vereinzelt Scherze mit der Angst ihrer Opfer. Das änderte sich Ende August, als Horror-Clowns im amerikanischen Bundesstaat South Carolina versucht haben sollen, Kinder in einen Wald zu locken. Ein Vorfall der medial für großes Aufsehen sorgte und damit den fragwürdigen Trend auslöste.

Links: