Kindern Beine gebrochen: Vater vor Gericht

In Klagenfurt muss sich ein 31-jähriger Ghanaer erneut wegen Kindesmisshandlung vor Gericht verantworten. Vor einem Jahr gab es einen Freispruch, dieser wurde teilweise aufgehoben. Er soll zwei seiner Kinder je ein Bein gebrochen haben.

Schon im Jahr 2011 war die damals fünf Monate alte Tochter des Angeklagten mit einem gebrochenen Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht worden. Im Juni 2013 wurde bei dem damals acht Monate alten Sohn die gleiche Verletzung festgestellt. Er war von Geburt an beeinträchtigt, musste mit einer Magensonde ernährt werden und starb 2014 an den Folgen seiner Behinderung.

Ebenfalls 2013 hatte der Angeklagte dann einem weiteren, damals vierjährigen Sohn mit einer Haarschneidemaschine ohne Aufsatz die Haare geschnitten, wodurch dieser Schnittverletzungen am Kopf erlitten hat - für diese Tat war der Mann im Vorjahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt worden - mehr dazu in Kinder misshandelt: Freispruch im Zweifel (kaernten.ORF.at; 10.11.2015).

Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts

Während dieser Schuldspruch ebenso rechtskräftig ist, wie der Freispruch zu dem Oberschenkelbruch des Buben 2013, muss der Fall des Mädchens aus dem Jahr 2011 neu verhandelt werden. Wie das Gericht im Vorjahr erkannte, hatten die Knochenbrüche nicht durch eine Eigenverletzung entstanden sein können - allerdings waren sowohl der Angeklagte als auch seine Frau als Täter infrage gekommen. „Objektive Beweise dafür, dass es der Angeklagte war, haben sich nicht ergeben. Entweder stellt sich die Gattin schützend vor den Angeklagten oder sie will nicht sagen, dass sie es selbst war“, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

Sofort nach dem Urteil hatte der Staatsanwalt eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet - dieser wurde nun zumindest teilweise stattgegeben. Die für Freitag geplante erneute Verhandlung wurde allerdings kurzfristig abberaumt. Einen neuen Termin für die Verhandlung gab es vorerst nicht.