Nachbarskind missbraucht: 5 Jahre Haft

Ein 77-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklage missbrauchte der Mann die neunjährige Tochter der Nachbarn.

Der Kärntner hatte gleich zu Beginn des Prozesses jede Schuld von sich gewiesen. Zu den Eltern des Mädchens hatte er vor dem Vorfall ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt - die Tochter hatte ihm manchmal Kuchen oder Marmelade vorbeigebracht. Bei solchen Gelegenheiten sei es zu den Übergriffen gekommen, sagte die Staatsanwältin. Davon wollte der Angeklagte nichts wissen, vielmehr sei er von der Neunjährigen genötigt worden, etwa habe das Kind ihm einmal die Hose ausgezogen. Die Vorwürfe hätten dann ihre Eltern erfunden, um ihm zu schaden.

„Hab dem Dirndl nichts getan“

„Die Aussagen des Angeklagten sind in sich widersprüchlich“, hielt Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, im Protokoll fest, als er den Mann zu den Vorgängen befragte. Sowohl in den Einvernahmen vor dem Prozess, als auch vor Gericht hatte der Angeklagte unterschiedliche Versionen des Geschehens präsentiert. „Wollen Sie noch etwas dazu sagen?“, fragte der Richter. „Ich sag gar nichts mehr, ich hab dem Dirndl nichts getan“, antwortete der 77-Jährige.

Missbrauchsprozess

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Der Vater des Mädchens bestätigte, dass der Nachbar „wie ein Familienmitglied“ war. Im Sommer hatte er dann festgestellt, dass mit seiner Tochter etwas nicht stimmte, weil sie vor körperlichen Berührungen zurückscheute. Zwei Wochen später vertraute sich das Mädchen dann seiner Mutter an.

Gerüchte im Ort: 77-Jähriger nur Opfer einer Intrige

Der 77-Jährige hatte in seiner Einvernahme zuvor angedeutet, dass dem Mädchen „vielleicht der Vater etwas angetan“ habe - damit konfrontiert, reagierte dieser fassungslos. „Das ist ein Wahnsinn, so etwas darf man doch nicht durchgehen lassen“, sagte er. Sichtlich mitgenommen erschien auch die Mutter der Neunjährigen vor Gericht. „Wir haben die Hölle durchgemacht“, sagte sie, noch dazu gebe es in ihrer Heimatgemeinde Gerüchte, dass ihre Familie den 77-Jährigen nur anschwärzen wolle.

Die Staatsanwältin bezeichnete es als „absolut lebensfremd“, wie sich der Mann vor Gericht verantwortete. „Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung einer Neunjährigen. Bei seinen Darstellungen handelt es sich um reine Schutzbehauptungen.“

Anwalt: Mädchen hat Vorwürfe „heruntergerattert“

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass das Mädchen bei einer ersten Einvernahme noch gar nichts sagen wollte - erst bei einer zweiten Aussage habe das Kind die Vorwürfe „heruntergerattert“. Die Schöffen müssten entscheiden, ob sich der Fall genau so ereignet habe, oder ob das Mädchen „einen Floh ins Ohr gesetzt bekommen hat“.

Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. Das Urteil - fünf Jahre Haft - ist damit nicht rechtskräftig.